Hallo Leute,
ein Mdt. von mir hat einen gekündigten MA eine Hardware überlassen und den Preis der Hardware auf die Abfindung dazu addiert.
Beispiel: Abfindung 5.000€
Preis für die Hardware 2.000€
Summe: 7.000€
Ich habe im Lohn die 7.000€ als Abfindung abgerechnet, weil mein Mdt. mir nichts von der Hardware erzählt hat.
Wie muss ich die Überlassung der Hardware versteuern. Ich würde den geldwerten Vorteil pauschal versteuern mit 25%, da es sich um eine Schenkung handelt so gesehen und die Abfindung auf 5.000€ reduzieren.
Kann mir da Jemand bitte weiterhelfen. Vielen Dank!
Viele Grüße
Y.Sahin
Ich denke es geht nach § 37 b Abs. 2 EStG. Danach sind 30% Pauschalsteuer für die 2.000 EUR fällig. SV-rechtlich würde ich zu voll pflichtig tendieren, bin aber nicht ganz sicher.
Guten Morgen,
ja, ich wäre hier auch bei einer Besteuerung mit 25% (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 EStG, R 40.2 Abs. 5 Satz 3 LStR.) und damit in der Sozialversicherung beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV).
Denken Sie nur daran, dass die Pauschalierung nur möglich ist, wenn die Zuwendung des Arbeitgebers zusätzlich gegeben wird und nicht ein Teil der Abfindung umgewandelt wird.
Viele Grüße
T. Reich