abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
DATEV wünscht allen
Fröhliche Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Abfindung Hardware LODAS

2
letzte Antwort am 22.10.2020 09:22:58 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Sahin1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
129 Mal angesehen

Hallo Leute,

 

ein Mdt. von mir hat einen gekündigten MA eine Hardware überlassen und den Preis der Hardware auf die Abfindung dazu addiert. 

 

Beispiel: Abfindung 5.000€ 

Preis für die Hardware 2.000€

Summe: 7.000€

 

Ich habe im Lohn die 7.000€ als Abfindung abgerechnet, weil mein Mdt. mir nichts von der Hardware erzählt hat.

Wie muss ich die Überlassung der Hardware versteuern. Ich würde den geldwerten Vorteil pauschal versteuern mit 25%, da es sich um eine Schenkung handelt so gesehen und die Abfindung auf 5.000€ reduzieren. 

 

Kann mir da Jemand bitte weiterhelfen. Vielen Dank!

 

Viele Grüße 

Y.Sahin

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
98 Mal angesehen

Ich denke es geht nach § 37 b Abs. 2 EStG. Danach sind 30% Pauschalsteuer für die 2.000 EUR fällig. SV-rechtlich würde ich zu voll pflichtig tendieren, bin aber nicht ganz sicher.

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 3
85 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ja, ich wäre hier auch bei einer Besteuerung mit 25% (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 EStG, R 40.2 Abs. 5 Satz 3 LStR.) und damit in der Sozialversicherung beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SvEV).

 

Denken Sie nur daran, dass die Pauschalierung nur möglich ist, wenn die Zuwendung des Arbeitgebers zusätzlich gegeben wird und nicht ein Teil der Abfindung umgewandelt wird.

 

Viele Grüße

T. Reich

2
letzte Antwort am 22.10.2020 09:22:58 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage