Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall in Lohn & Gehalt abzuwickeln:
MA wird zum 30.10.2020 gekündigt. Eine Einigung im Gerichtsverfahren fand im Februar 2021 statt.
Beschlossen wurde:
* neuer Austritt zum 30.11.2020 - Weiterzahlung Gehalt
* Abfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes
* Urlaubsabgeltung
Der Anwalt kärt aktuell ob der MA eine neue Anstellung hat.
Was muss ich in LuG beachten?
--> ELSTAM Anmeldung in 02/2021
--> neues Austrittsdatum = 30.11.2020 erfassen
--> Urlaubsabgeltung eingeben mit Zuordnungsmonat 11/2020?
--> Abfindung eingeben (Lohnart 4310) mit Zuordnungsmonat 11/2020?
Lieben Dank für Eure Unterstützung
D. Müller
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Elstam-Anmeldung erst, wenn klar ist, ob Haupt/Nebenarbeitgeber
Den Rest wie von Ihnen geschrieben außer die Abfindung - diese in den laufenden Monat.
LSt würde ich auf Zuflussprinzip lassen, also keine neue LStBescheinigung 2020 erstellen lassen, da ja erst dieses Jahr beschlossen wurde, dass noch was nachzuzahlen ist.
SV wird durch die Erfassung im NB-Monat November für das richtige Jahr berechnet.
Ansonsten noch mal im Dokument 9221122 in LexInform nachlesen, da steht u.a.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Jahresverdienst (siehe Berechnungsschemata Steuerliche Behandlung) des Mitarbeiters. Wenn der Mitarbeiter bereits ausgetreten ist oder wenn bereits bekannt ist, dass der Mitarbeiter in diesem Jahr ein höheres Entgelt erhält, können Sie den voraussichtlichen Jahresverdienst beim Mitarbeiter unter Bewegungsdaten | Monatssta...