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AZK mit festen Monatsstunden einrichten LuG // Kein Baulohn

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letzte Antwort am 17.10.2022 15:50:27 von Matthias_Platz
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Nicole-
Aufsteiger
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Hallo,

 

ich habe einen Arbeitgeber, wo wir das Arbeitszeitkonto wie folgt hinterlegen möchten:

 

Z.B. 

10 MA sollen immer 173 Stunden ausgezahlt bekommen

8 MA sollen immer 156 Stunden ausgezahlt bekommen

5 MA sollen immer 130 Stunden ausgezahlt bekommen

 

Bereits erledigt:

Abgleich der bezahlten Stunden mit der Sollarbeitszeitstunden des Monats abgleichen

Automatischen buchen der Lohnarten 1900 und 1910

 

Arbeitszeitmodell. AZK 173 ist angelegt und beim Angestellten hinterlegt.

Wie bekomme ich es hin, dass die ausgezahlten Stunden immer 173 sind?

 

Gibt es da was ich beim Arbeitszeitmodell hinterlegen kann?

Bei Arbeitszeiten Monatslohn hat's auch nicht funktioniert.

 

Bisher klappt das mit der Auszahlung nur, wenn ich beim Arbeitnehmer die monatliche Sollarbeitszeit von 173 Stunden hinterlege. Aber ich kann dies ja nicht jeden Monat und für 160 Mitarbeiter machen.

 

Das Thema feste Arbeitszeiten: Feste Anzahl Stunden klappt leider auch nicht.

 

Was passiert bei Kind krank oder unentschuldigtes Fehlen? Haben diese Zeiten einfluss auf das AZK? 

 


Wäre schön, wenn mir jemand vom Schlauch runterhelfen könnte. Vielen Dank im Voraus.

Gruß Nicole

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
176 Mal angesehen

Hallo

 


die Abrechnung des Arbeitszeitkontos mit gleichbleibenden Stunden ist nur über das AZK Monatslohn möglich. 


Die Unterbrechungsgründe Kind Krank und unentschuldigtes Fehlen haben Einfluss auf das AZK. Pflege krankes Kind sollte daher im Kalender erfasst und die Fehlstunden in der Monatserfassung mit LA 8620 gebucht werden. 


Für die von Ihnen vorgegebenen unterschiedlichen Stundenangaben ist jeweils ein individuelles Arbeitszeitmodell im Programm Lohn und Gehalt anzulegen.


Bei weiteren Fragen Ihrerseits, bitten wir Sie, sich über die üblichen Servicekanäle an uns zu wenden.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.10.2022 15:50:27 von Matthias_Platz
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