Hallo liebe Community.
Ein Mandant hat uns für einen bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter eine AU eingereicht.
Abgerechnet wurde dieser Mandat bereits am 17.03. Die AU des Mitarbeiters geht aber vom 22.03 - 30.03.
Lohn & Gehalt meckert natürlich zurecht, das der MA nicht mehr da ist.
Jetzt wollen wir die gesamte Abrechnung nicht zurück setzten, da der Mandant einen Begleitzettel für die Bank bekommt.
Wie kann man da vorgehen?
Danke im Vorfeld.
Hallo,
wenn es um die Arbeitgebererstattung geht, den "letzten abzurechnenden Monat" auf April 2019 setzen, die AU im März Kalender einpflegen, endgültig abrechnen und den Antrag senden.
Evtl. ergeben sich aus der Krankschreibung aber noch Urlaubsabgeltungsansprüche des Arbeitnehmers, die dann nachzuzahlen wären.
Viele Grüße