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AGG Fehler bei Kug über Nachberechnungs Kalendarium

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letzte Antwort am 29.05.2020 10:30:41 von h-schwert1
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h-schwert1
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Guten Morgen, 

 

bei einer Mitarbeiterin, welche krank war, erhalte ich die Fehlermeldung:

 

"AAG: Das fortzuzahlende Entgelt konnte nicht ermittelt werden, da die Bewegungsdaten zu Kug bzw. Saison-Kug nicht über das Kalendarium erfasst wurden. Es wird kein Antrag auf Erstattung gestellt. [...]"

 

Es geht um den Monat März, ich musste Kug und Krankheit während Kug im Nachberechnungs Kalendarium des Aprils erfassen.

 

Kann es sein, dass das Programm nicht "versteht", dass es das Entgelt für AAG für März über das Nachberechnungskalendarium des Aprils berechnen soll? 

 

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!

 

Beste Grüße!

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenn der Arbeitnehmer während des Kug-Zeitraums (Vollausfall Kurzarbeit) erkrankt ist kein AAG-Antrag zu erstellen. 
Die Erstattung erfolgt in diesem Fall über die Bundesagentur für Arbeit.
Im Dokument 5303311 - Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS) finden Sie Beispiele hierzu.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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h-schwert1
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Hallo Frau Schauer,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. 

 

Die AN wurde nach Beginn des Gewährungszeitraums aber vor Beginn der Kurzarbeit krank. Eigentlich wie im Beispiel 3.4.4.3 im Dok.-Nr.: 5303311 Dort heißt es auch, dass für den Krankheitszeitraum im Gewährungszeitraum vor der KUG ein AAG-Antrag erstellt werden sollte. Der Antrag kommt bei mir aber nicht. Stattdessen die angehängten Fehlermeldungen.

 

Folgendes sind die Daten meines Falls und wie ich ihn analog zum Beispiel umgesetzt habe. 

 

Beginn Kurzarbeit: ab 21.03. (Gastronomie mit 100% Reduktion)

Krankheit vom 18.03. bis 24.03.

Mitarbeiterin arbeitet Mo, Mi, Do und Fr. 

 

Daher habe ich für 18.03.-20.03. in Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten Entgeltfortzahlung mit AU hinterlegt. 

Von 20.03.-24.03. habe ich in Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten Kug/S-Kug krank gewählt. 

 

Im Nachberechnungs-Kalendarium habe ich die Krankheitsstunden von 18.03.-20.03. (Mi-Fr) mit dem AS "K" auf LA 145 erfasst (wenn ich diese Einträge lösche, da die Information bereits über die Fehlzeiten eingegeben ist, ändert das nichts an der Fehlermeldung und dem Fehlen des AAG-Antrags).

Den 23.03. (Mo) habe ich als AS "WK" und LA 410 erfasst.

Die Tage vom 25.03.-27.03. & 30.03. habe ich als AS "KU" auf LA 410 erfasst. 

 

Ich erhalte mit diesen Eingaben die angehängte Fehlermeldung, obwohl ich das Kalendarium benutzt habe. Auch habe ich die beiden in den Fehlermeldungen genannten Dokumente durchgearbeitet, aber keinen Hinweis auf den Fehler gefunden. Wieso wird die Eingabe im Kalendarium angemahnt, obwohl alle Eingaben bereits über das (Nachberechnungs-)Kalendarium erfasst sind?

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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@h-schwert1  schrieb:

 

Von 20.03.-24.03. habe ich in Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten Kug/S-Kug krank gewählt. 

 

 

 

 


Diese Unterbrechungsart ist nur zu benutzen, wenn die Erkrankung vor dem Gewährungszeitraum beginnt. In Ihrem Fall müssen Sie für diese Tage keine Unterbrechung erfassen.

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h-schwert1
Beginner
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Hallo Herr Lutz,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich habe die Fehlzeit mit Kug/S-Kug krank wieder gelöscht, aber das Problem bleibt leider bestehen. 

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


wurden mit der ursprünglichen Abrechnung die Kug-Stunden oder die Krankstunden während Kug über die Standardtabelle eingebeben? Wenn ja, müssen diese über die Nachberechnung erst wieder über die Standardtabelle rausgebucht werden. 


Die Kug Stunden und die Krankstunden während Kug dürfen nur im Kalendarium erfasst sein. 


Sie geben das Beispiel 3.4.4.3 im Dokument 5303311 an. Ist der Arbeitnehmer ein Gehaltsempfänger oder ein Stundenlohnempfänger. Wenn es sich um einen Gehaltsempfänger handelt, ist die Lohnart 145 nicht zu buchen. Diese ist nur bei Stundenlohnempfängern zu erfassen. 


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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h-schwert1
Beginner
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Hallo Herr Stein,

 

herzlichen Dank für ihre Antwort! Mit Ihren Hinweisen hat es geklappt! 

 

Es waren weder in der Erfassungstabelle "Standard" im März, noch in der "Nachberechnungstabelle Standard" KUG- oder Krankenstunden erfasst. Ich habe dennoch die KUG-Stunden für den vollen Monat über die "Nachberechnungstabelle Standard" ausgebucht. Seither wird der AAG Antrag korrekt erstellt. 

 

Meine Vermutung ist, dass die KUG-Stunden für den vollen Monat in der Vergangenheit über die Standardtabelle erfasst wurden und später (nach Abruf des Monats März) wieder gelöscht wurden, so dass ich sie nicht mehr sehen konnte. 

 

Der Vollständigkeit halber noch die Antwort auf die letzte Frage: es handelt sich um einen Gehaltsempfänger. Ich habe die Krankenstunden auf  Lohnart 145 wieder gelöscht. 

 

Besten Dank nochmal und eine schönes Wochenende! 

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letzte Antwort am 29.05.2020 10:30:41 von h-schwert1
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