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AG vermietet Wohnung an Mitarbeiter weiter

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letzte Antwort am 17.01.2022 15:33:57 von t_r_
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Nicole-
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Ich habe schon so viel durchgelesen aber komme mit den aktuellen Informationen nicht weiter.

Ich habe da so gar kein Händchen für dieses Thema.

 

Der Arbeitgeber mietet ein mobilisiertes 1-Zimmerappartement für 500 EUR an.

Der Arbeitnehmer soll über einen Lohnabzug nun 250 EUR selber zahlen.

 

In dem Betrag sind die Kosten für Wasser und Strom enthalten.

 

Was muss ich noch in Erfahrung bringen?

Wie müsste ich nun weiter vorgehen?

 

Gruß und lieben Dank für die Hilfe.

Nicole

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

berücksichtigen Sie ggf. noch den Bewertungsabschlag. Dann können Sie den geldwerten Vorteil, wie hier beschrieben(Nr. 6), erfassen:

 

Freie Unterkunft und Verpflegung / Wohnungsüberlassung, Werkswohnung, Dienstwohnung (Beispiele für Lohn und Gehalt)

 

Wenn Sie die Zuzahlung des Arbeitnehmers über den Lohn einbehalten wollen, können Sie z. Bsp. die Lohnart Vorschuss 9000 auf eine freie Lohnart über 9000 kopieren und in den Stammdaten als Bezug erfassen.

 

Viele Grüße

T. Reich

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 4
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@t_r_  schrieb:

Freie Unterkunft und Verpflegung / Wohnungsüberlassung, Werkswohnung, Dienstwohnung (Beispiele für Lohn und Gehalt)

 


Hallo Datev,

wann wird das Dokument aktualisiert? Es sollte doch der Vorteil des Hilfecenters sein, dass die Dokumente aktuell sind. Seit Monaten ist bekannt, dass der Sachbezugsfreigrenze ab 1.1.2022 € 50 beträgt. 

 

Und bei diesem Passus: 

 

Hinweis
Einführung eines Bewertungsabschlags bei Mitarbeiterwohnungen
Der Ansatz eines Sachbezugs für eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwecken überlassene Wohnung unterbleibt, soweit das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens 2 Drittel des ortsüblichen Mietwerts beträgt. 

fehlt mir eine Erläuterung dazu, was zu tun ist, wenn der AN a) weniger als 2/3 bzw. b) gar nichts bezahlt. 

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 4
1259 Mal angesehen

Beim Punkt 1 kann ich Ihnen beipflichten. 

 

Punkt 2 sehe ich etwas anders. Grundsätzlich handelt es sich bei dem Dokument um eine Anleitung für die Erfassung im Programm und nicht um eine Arbeitshilfe, wie der geldwerte Vorteil einer Wohnung zu besteuern ist. Dafür gibt es gesonderte steuerliche Fachliteratur.

 

Im Übrigen können Sie "soweit" durch z. Bsp. "unter der Voraussetzung, dass" ersetzten. Also unterbleibt vorher der Ansatz des Sachbezugs nicht. Damit wären Ihre Punkte a) und b) mit dem Satz auch beantwortet.

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letzte Antwort am 17.01.2022 15:33:57 von t_r_
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