Hallo!
Ich habe gerade ein Brett vorm Kopf.
Wie ermittelt Ihr den AG Zuschuss zur KV und PV?
Ich war immer der Meinung, dass wir den Beitrag eingeben müssen und der AG Zuschuss ist immer die Hälfte dieser Summe, maximal bis zur Höchstsumme.
Wie sieht es aus mit den Beiträge für mitversicherte Kinder? Muss das auch bezuschusst werden?
Einen Fall haben wir allerdings, da hat eine ehemalige Kollegen immer manuell vom Gehalt die KV und PV prozentual berechnet und diesen Wert als Zuschuss berechnet.
Hier ist der AG Zuschuss zur KV höher als die Hälfte des Beitrags.
Was ist richtig? Kann man beide Varianten berechnen?
maximal die Hälfte des gesetzlichen stimmt.
Bemessungsgrundlage ist der PKV-Beitrag inkl. Anteil für Kinder (oder Ehegatten), die auch in der GKV bei dem AN familienversichert sein könnten.
Wenn es nicht um den steuerfreien Zuschuss geht, der gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern um einen steuerpflichtigen an z.B. sv-freie GesGF, da ist dann der Vertrag oder ein entsprechendes Protokoll dazu maßgebend, wie hoch der Zuschuss sein darf. In dem Fall wäre es dann aber nicht in der PKV-Maske zu erfassen, sondern als Festbezug, weil st-pflichtig.
Danke
zur ersten Frage: ich lasse automatisch ermitteln über die PKV-Maske, macht einfach mehr Sinn.