Mit der Lohnabrechnung 02/2022 wird der AG-Zuschuss rückwirkend ab 01.01.2022 automatisch auf steuerpflichtig korrigiert DATEV-Dok. Nr. 1023068 .
Die Bundesregierung hat am 16.02.2022 die Steuerfreiheit des AG-Zuschusses bis 30.06.2022 verlängert Viertes Corona-Steuerhilfegesetz .
Wie schnell wird DATEV die Steuerfreiheit im Programm umsetzen? Wir möchten gerne die Korrektur für Januar und die steuerpflichtige Abrechnung für Februar vermeiden, die dann im März wieder komplett zurück korrigiert werden müsste.
Danke für eine zeitliche Einschätzung. Mir ist bewusst, dass dieses Abrechnungschaos alleinig der Gesetzgeber verantwortet.
Daniel Kühn
Moin,
das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz ist derzeit ein Entwurf.
Es ist zwar damit zu rechnen, dass dies so umgesetzt wird, aber bevor das Gesetz nicht tatsächlich beschlossen und verkündet ist, wird eine Anpassung in den Lohnprogrammen noch nicht erfolgen. Eine zeitnahe Umsetzung wird daher nicht erfolgen.
Ob dies bis zur März-Abrechnung schon beschlossen und umgesetzt sein wird, bleibt abzuwarten.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Tag Hr. Lutz,
Sie haben recht, wir sind ja noch immer im Entwurfsstadium. Die Verlängerung hatte ich bereits im Dezember gelesen (da aber noch begrenzt bis 31.03.2022). Da war ich jetzt doch so übermütig zu glauben, dass der Gesetzgeber schon weiter ist.
Danke.
Daniel Kühn