abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

AG-Zuschuss zum KUG 80% - Feiertag-KUG

1
letzte Antwort am 08.06.2020 09:08:55 von pogo
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Car
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
328 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich habe eine Sache, die mich immer noch beschäftigt und vielleicht kann mir einer das in meinem Kopf mit einem 💡 ersetzen:

 

Bei der Berechnung des AG-Zuschusses zum KUG st-pfl. + sv-frei (wurde jetzt geändert auf st-frei)

macht mich bei der Berechnung stutzig, ob ich noch abzgl. Feiertag i.H.KUG abziehen muss.

Also folgendes:

 

ausgezahltes Feiertags-KUG - 24,60 €

 

Brutto-Soll-Entgelt Gesamt - 1.841,42 €

Brutto-Ist-Entgelt Gesamt - 1.113,23 €

+ Brutto-Ist-fiktives Entgelt aus Feiertags-KUG - 100,44 €

 

Brutto-Soll Gesamt - 1.841,42 €

Brutto-Ist Gesamt - 1.213,67 €

 

Aus der Differenz zwischen dem Brutto-Soll und Brutto-Ist sind 80 % zu berechnen.

1.841,42 € - 1.213,67 € = 627,75 € x 80 % = 502,20 €

 

So dann muss noch KUG abgezogen werden:

 

502,20 € - 150,48 € KUG - 24,60 € Feiertags-KUG = 327,12 €

 

Dann wären die 327,12 € die 80 % st-pfl. + sv-freie (bzw. st-freie + sv-freie) Grenze.

 

Oder muss ich nur 502,20 € - 150,48 € KUG rechnen = 351,72 € 80  Grenze?

 

Da hängts bei mir und im Gesetz § 1 (1) NR. 8 SvEV steht nur "...soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Sollentgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen"

LG Carina

 

 

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
292 Mal angesehen

Hallo Carina,

 

dein Feiertags-Kug ist Arbeitsentgelt in Höhe von Kug, das für die wegen Kurzarbeit ausgefallene Arbeitszeit an einem Feiertag gezahlt werden muss.

Es ist kein Kug und muss demnach auch nicht vom Fiktivlohn abgezogen werden.

 

0 Kudos
1
letzte Antwort am 08.06.2020 09:08:55 von pogo
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage