Hallo Zusammen,
ich habe eine Sache, die mich immer noch beschäftigt und vielleicht kann mir einer das ❓ in meinem Kopf mit einem 💡 ersetzen:
Bei der Berechnung des AG-Zuschusses zum KUG st-pfl. + sv-frei (wurde jetzt geändert auf st-frei)
macht mich bei der Berechnung stutzig, ob ich noch abzgl. Feiertag i.H.KUG abziehen muss.
Also folgendes:
ausgezahltes Feiertags-KUG - 24,60 €
Brutto-Soll-Entgelt Gesamt - 1.841,42 €
Brutto-Ist-Entgelt Gesamt - 1.113,23 €
+ Brutto-Ist-fiktives Entgelt aus Feiertags-KUG - 100,44 €
Brutto-Soll Gesamt - 1.841,42 €
Brutto-Ist Gesamt - 1.213,67 €
Aus der Differenz zwischen dem Brutto-Soll und Brutto-Ist sind 80 % zu berechnen.
1.841,42 € - 1.213,67 € = 627,75 € x 80 % = 502,20 €
So dann muss noch KUG abgezogen werden:
502,20 € - 150,48 € KUG - 24,60 € Feiertags-KUG = 327,12 €
Dann wären die 327,12 € die 80 % st-pfl. + sv-freie (bzw. st-freie + sv-freie) Grenze.
Oder muss ich nur 502,20 € - 150,48 € KUG rechnen = 351,72 € 80 Grenze?
Da hängts bei mir und im Gesetz § 1 (1) NR. 8 SvEV steht nur "...soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Sollentgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen"
LG Carina
Hallo Carina,
dein Feiertags-Kug ist Arbeitsentgelt in Höhe von Kug, das für die wegen Kurzarbeit ausgefallene Arbeitszeit an einem Feiertag gezahlt werden muss.
Es ist kein Kug und muss demnach auch nicht vom Fiktivlohn abgezogen werden.