Liebe Community,
aktuell liegt uns von der Allianz die beigefügte Zusammensetzung des mtl. Gesamtbeitrags in Höhe von € 333,50.
Bin mir etwas unsicher, ob die Erfassung korrekt erfasst wurde. . ., da in der Zusammensetzung "Arbeitgeber entgeltumgewandelt € 40,00" vermerkt wurden.
Vllt. bzw. hoffentlich hat jmd. mit dieser Ansicht bereits Erfahrungen sammeln können?
Vorab vielen Dank für Rückinfo´s.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich würde die 40 Euro VWL ebenfalls als Umwandlung anlegen.
AN wandelt 250 Euro vom Gehalt und 40 Euro VWL Zuschuss in die bAV um. Er erhält insgesamt 43,50 Euro Pflichtzuschuss vom Arbeitgeber (15% von 290 Euro). Wenn der monatliche Gesamtbeitrag bei 333,50 Euro liegt.
Also ich würde die 40,00 EUR ganz normal als vwL abrechnen, aber als AG-Zuschuss.
Es ist etwas verwunderlich, dass die Entgeltumwandlung auf Arbeitgeberseite stattfindet.
Eigentlich müssten doch die 250,00 EUR als entgeltumgewandelt ausgewiesen werden.
Hallo @SJ_2020
der AG-Zuschuss VWL muss auf jeden Fall steuer- und SV-pflichtig als Lohnbestandteil erfasst werden - entweder als AG-Zuschuss VWL oder als Lohnbestandteil wie z.B. "VWL für bAV". Dann müssen entweder zwei Abzüge als Gehaltsverzicht für bAV erfasst weden - einmal LA 914 plus ein separater Abzug z.B. "Verzicht VWL für bAV" (Schlüsselung wie LA 914) oder nur ein Abzug in Höhe von 290,00 Euro (LA 914) und zum Schluss den Gesamtbetrag auch wieder über LA 911 zubuchen. Die LA 901 ist so nicht richtig.
@KarinM007 super vielen Dank für den ergänzenden Hinweis.
Wäre es wie im Anhang beigefügt korrekt Ihrer Ansicht nach ?
Falls nicht - haben Sie evtl. ein Beispiel zur Veranschaulichung?
Vielen Dank für weitere Unterstützung.
Hallo @SJ_2020 , leider kann ich mit keinem Beispiel dienen, da ich mich im Moment noch im lohnprogrammfreien Universum befinde.
Auf deiner Abrechnung ist aber immer noch kein AG-Zuschuss VL zu sehen, sondern nur der steuer- und sv-freie AG-Pflichtzuschuss und die Gehaltsumwandlung.
Du kannst anstelle des "normalen" AG-Zuschusses VL ja auch eine gesonderte Lohnart anlegen - Schlüsselung wie Gehalt, da der eigentliche VL-Zuschuss noch so einige Eintragungen im VL-Vertrag (der ja gar nicht vorliegt) erfordert. Außerdem kannst du dann in der Erfassungsmaske bAV außer dem Gehalt noch diese gesonderte Lohnart als zu wandelnde Lohnart angeben. Müsste über ein +-Zeichen in der Zeile, in der das Gehalt erfasst ist, sein.
Ah - das wäre optisch eine tolle Lösung. Leider gehen in der Erfassungsmaske bAV keine zwei unterschiedlichen Positionen mit demselben "Gültig ab" Datum.
Nur ein Schönheitsthema aber vllt. hat jmd. diesbezüglich noch eine Idee?
In der Anlage gleichzeitig die neue Darstellung . . .
Die umgewandelten Beträge werden in den Lohnarten 911 und 914 auf der Abrechnung zusammengefasst, egal ob über einen zweiten bAV Vertrag mit 40 Euro VWL Umwandlung gelöst oder gleich nur die vollen 290 Euro vom Gehalt. Wichtig war die 40 Euro VWL bei den Festbezügen zu hinterlegen.
so sieht's gut aus 👍