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AG Zuschuss VWL fließt in Direktversicherung ein

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letzte Antwort am 22.05.2023 20:34:01 von diplodocus
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Sandra_Templin
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Hallo zusammen,

 

ich habe aktuell mehrere Direktversicherungen bei denen der AG-Zuschuss für die VWL in die Direktversicherung mit einfließt. Auf den AG-Zuschuss sind ebenfalls die 15% Pflichtzuschuss anzusetzen.

 

Ich habe die Verträge nun wie folgt angelegt, erhalte allerdings beim Speichern einen Hinweis,

Sandra_Templin_0-1683813524361.png

 

da ich bei Pflichtzuschuss keine Auswahl getroffen habe. Kann ich den Hinweis ignorieren oder habe ich bei der Anlage etwas falsch gemacht und das Feld 

Sandra_Templin_1-1683813614877.png

 sollte gefüllt sein?

 

Der Vertrag wurde wie folgt angelegt:

 

AG-Zuschuss VWL: 13,30 Euro

Arbeitnehmerfinanzierter Beitrag (Entgeltumwandlung): 25,01 Euro

AG-finanzierter Teil (entspricht 15% auf 13,30 Euro + 25,01 Euro = 38,31 Euro): 5,75 Euro 

 

1)

Sandra_Templin_5-1683813725456.png

 

Sandra_Templin_6-1683813725460.png

 

2) 

Sandra_Templin_2-1683813683804.png

 

In der Probeabrechnung wird es wie folgt dargestellt:

 

Sandra_Templin_3-1683813683805.png

 

Sandra_Templin_4-1683813683806.png

 

Über eine kurzfristige Rückmeldung wäre ich sehr dankbar, da mich das Ganze etwas verunsichert.

 

Vielen Dank!

 

Sandra Templin

diplodocus
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Normalerweise wird die vwl in die DV umgewandelt. Sonst wird ja nicht steuerfrei.

Ohne Vertrag kann keiner Auskunft geben.

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Sandra_Templin
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Guten Morgen,

 

die Vertragsdaten habe ich in den obigen Text geschrieben. 

Der Vertrag wird nach § 3 Abs. 63 EStG versteuert.

 

Nochmal zusammengefasst:

 

AG-Zuschuss VWL wird in die BAV eingezahlt: 13,30 Euro

Arbeitnehmerfinanzierter Beitrag (Entgeltumwandlung): 25,01 Euro

AG-finanzierter Teil (entspricht 15% auf 13,30 Euro + 25,01 Euro = 38,31 Euro): 5,75 Euro 

 

Oder fehlen zur Beurteilung noch Daten?

 

Liebe Grüße

Sandra Templin

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diplodocus
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Hallo

Die Vwl wird nicht bezahlt sondern wird normalerweise umgewandelt. Da die Vwl höher ist als der Zuschuss von zb 5.75 braucht man nichts weiter. Man braucht ggf das Einverständnis des Arbetnehmers. Falls es tatsächlich einen Gehaltsansruch in Höhe Vwl gäbe dann wäre der Vertrag um 15 % aus der Entgeldumwandlung zu erhöhen. Henne Ei Prinzip. Falls man die 15 ?% auf vwl noch draufrechnet wäre m.e der Vertrag zu erhöhen. Der Arbeitgeber soll zustimmen.

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P_Sp
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Hallo Sandra_Templin,

 

für mich ist nicht genau ersichtlich, wie hoch der monatliche Beitrag zur bAV ist.

 

Ich versuche trotzdem mal anhand deiner Daten zu beschreiben, wie ich diesen Fall abrechnen würde:

 

1. Ausweis des VL AG-Anteils als Bruttobezug auf der Abrechnung (steuer- und beitragspflichtig)

Auf diesen Betrag soll ja verzichtet werden. Wir haben eine Lohnart eingerichtet, die als bAV VL AG-Anteil bezeichnet wird.

 

2. Der Entgeltumwandlungsbetrag des Arbeitnehmers würde dann 38,31 EUR betragen

 

3. Daraus den 15% Arbeitgeberzuschuss berechnen lassen = 5,75 EUR

 

4. Würde einen monatlichen Beitrag in Höhe von 44,06 ergeben.

 

Falls der Arbeitgeberanteil (bzw. der monatliche Beitrag) höher ist als der gesetzliche Zuschuss, dann zusätzlich einen bAV AG-Anteil eingeben.

 

Ich rechne mit Lodas ab, daher kann ich nichts zur Erfassung in Lohn+Gehalt sagen.

 

Viele Grüße

 

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Sandra_Templin
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Hallo,

 

ich habe mal den Ausschnitt aus der BAV angehangen, vielleicht ist es damit klarer, wie die Beträge sind. 🙂 

 

Sandra_Templin_0-1684326748647.png

 

VG

Sandra Templin

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P_Sp
Einsteiger
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Dann würde ich es wie im Vorbeitrag geschrieben abrechnen.

 

-Ausweis des VL AG-Anteils steuerpflichtig auf der Abrechnung

- Gehaltsumwandlung + VL = Gehaltsumwandlungsbetrag in Höhe von 38,31

-daraus  den Pflichtzuschuss berechnen lassen = 5,75 

-Beitrag monatlich 44,06

 

Wie die Eingabe in Lohn+Gehalt funktioniert kann ich leider nicht beantworten.

 

Viele Grüße

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diplodocus
Fortgeschrittener
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Hallo Sandra

So wie Du es hast ist es m. E okay.

Bezahlt werden 44,06 und davon sind 19.05

arbeitgeberfinanziert dh 5.75 plus 13.30.

Die 5.75 sind 15 % dh incl vwl. Der Standardfall. 

Grusd Diplodocus

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diplodocus
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Die Lösung von Beginner ist m.e falsch bzw

Wenn man so argumentiert mit 38.31 entgeldumwandlung so müsste man 13.30

steuerpflichtig wieder gegenrechnen damit 25.01 verbleiben.

Gruss

 

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P_Sp
Einsteiger
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Der AG-Anteil VL wird ja auch steuerpflichtig ausgewiesen.

Mit eigener Lohnart. 

So ist ersichtlich, dass der Arbeitnehmer auf seinen Arbeitgeberanteil  VL zugunsten der bAV verzichtet.

Und gleichzeitig wird der gesetzliche Zuschuss korrekt berechnet.

 

Verzicht auf VL + "normaler Gehaltsverzicht" = Betrag, der mit 15% bezuschusst wird.

 

 

 

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diplodocus
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Würde ich wie erwähnt nicht so sehen.

Es liegt kein Gehaltsverzicht vor. Das ist nicht arbeitnehmerfinanziert sondern arbeitgeberfinanziert. Ich würde den Vertrag so abbilden wie es dasteht dh wie erfolgt.

Die betr. Altersversorge wird vom AG abgeschlossen. Der Vwl Vertrag ist nicht arbeitnehmerfinanziert. Die Reihenfolge ist nicht Gehaltsumwandlung. 15 % rechnen braucht man auch nicht, steht im Vertrag.

Mit freundlichen Grüßen

Diplodocus

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letzte Antwort am 22.05.2023 20:34:01 von diplodocus
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