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AG Zuschuss KUG/ NB gesetzliche Erhöhung KUG ab 4. Bezugsmonat

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letzte Antwort am 04.08.2020 07:56:18 von H19B20s
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H19B20s
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Hallo Zusammen, 

 

wir haben das Gefühl die Themen werden von Monat zu Monat komplexer .. 😟Unbenannt 2.JPG

 

Wir haben ein Problem mit der gesetzlichen Erhöhung ab dem 4. Bezugsmonat des Kurzarbeitergeldes. 

Super das DATEV die NB automatisch erkennt 🙂

 

Folgendes Problem haben wir bei 5 AN (von ca. 400 AN).

 

Bei den wenigen AN ist das Problem, dass das Nettogehalt Juli 2020 zu gering ist.

 

Das Nettogehalt Juli 2020 sollte sich wie folgt zusammen setzten.

 

-> Gehalt 50% + KUG 50% + AG Zuschuss + NB Juni 2020 gesetzliche Erhöhung.

 

Die gesetzliche Erhöhung für Juni 2020 wurde nicht auf das Netto Gehalt Juli 2020 auf addiert. 

 

Müsste das Programm nicht automatisch die NB Juni auf das Nettogehalt rauf rechnen? 

 

 

 

Oder muss in der Tabelle AG Zuschuss in der Spalte D "Nettoentgelt ohne KUG" (Gehalt vor KUG) der Wert der NB Juni 2020 mit drauf addiert werden? 

 

 

 

 

Unbenannt.JPG

 

 

 

Vielen lieben Dank im vorraus 🙂 

 

 

 

diplodocus
Aufsteiger
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Bei privat Versicherten gibt es kein netto.

Der AG zahlt möglicherweise mehr als den

halben Ag Anteil. Das liegt daran dass es bei

Kug keine Begrenzung gibt.

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t_r_
Allwissender
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Guten Abend,

 

die Frage ist, wie Sie das Nettoentgelt vor KUG ermittelt haben. Wenn da bereits die Nachberechnung Juni 2020 mit drin war, dann könnte hier das Problem liegen. Ich würde mal eine Lovor-Berechnung für Juli 2020 ohne KUG machen. So schließen Sie schon einmal aus, dass das Nettoentgelt ohne KUG für Juli 2020 warum auch immer fehlerhaft ist.

 

Dieses Netto sollte die Vergleichsbasis mit dem Juli-Netto mit KUG sein. Auch hier ganz genau aufpassen, dass Sie nichts von Juni mit drin haben. Passiert alles ganz schnell im "Eifer des Gefechts" und schon hat man sich bei ein paar Leuten verhauen.

 

Sie müssen den Juni komplett rauslassen, bei allen Berechnungen. Ist er einmal drin und einmal nicht, dann kommen solche Ergebnisse zustande.

 

Allerdings wundere ich mich, dass der Mitarbeiter die Nachzahlung Juni zusätzlich erhalten soll. Durch diese Nachzahlung zusätzlich erhält der Mitarbeiter mehr Nettoentgelt, als er bei "normaler" Arbeit bekommen hätte.

 

Viele Grüße

T. Reich

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H19B20s
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Guten Morgen @t_r_ ,

 

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. 

 

Da haben Sie recht, es könnte durchaus passiert sein das Zahlen vom Juni ausversehen mit rein gerutscht sind.

 

 

Mit dieser Frage haben wir uns auch schon beschäftigt. Aber die gesetzliche Erhöhung wurde rückwirkend für den Juni 2020 vorgenommen, der AN soll den AG Zuschuss für den Monat Juli 2020 bekommen. Also müsste man doch eigentlich die NB gesondert von der Aufstockung des AG betrachten oder? Deswegen hat der AN in unseren Augen für den Juli ein höheres Netto da die gesetzliche Aufstockung von Juni noch mit berücksichtigt wurde. 

Oder haben wir einen falschen Ansatz? 

 

Vielen lieben Dank im voraus 🙂 

 

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t_r_
Allwissender
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@H19B20s  schrieb:

Guten Morgen @t_r_ ,

 

 

Mit dieser Frage haben wir uns auch schon beschäftigt. Aber die gesetzliche Erhöhung wurde rückwirkend für den Juni 2020 vorgenommen, der AN soll den AG Zuschuss für den Monat Juli 2020 bekommen. Also müsste man doch eigentlich die NB gesondert von der Aufstockung des AG betrachten oder? Deswegen hat der AN in unseren Augen für den Juli ein höheres Netto da die gesetzliche Aufstockung von Juni noch mit berücksichtigt wurde. 

Oder haben wir einen falschen Ansatz? 

 

 


Was machen Sie bei Mitarbeitern, die im Juli 2020 das höhere Kurzarbeitergeld erhalten? Erhöhen Sie da auf das Nettoentgelt oder das Nettoentgelt plus der Differenz aus Kurzarbeit 60%/67% zu 70%/77%?

 

Wir haben Arbeitgeber, die haben ihren Beschäftigten ihren bisherigen Nettoauszahlungsbetrag zugesagt. Den haben die Mitarbeiter ja auch im Juni 2020 erhalten. Also wurde nun der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld im Juli für Juni gekürzt, so dass der Mitarbeiter weiterhin sein Netto erhalten hat, aber auch nicht mehr.

 

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H19B20s
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@t_r_ 

 

Bei den 5 betreffenden Personen ist die Vereinbarung so geschrieben das sie erst ab Juli 2020 den AG Zuschuss erhalten sollen.

 

Aufgrund dessen haben wir als Nettogehalt für Juli die Berechnungsgrundlage "Nettoentgelt plus der Differenz aus Kurzarbeit" gewählt. 

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t_r_
Allwissender
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@H19B20s  schrieb:

 

Aufgrund dessen haben wir als Nettogehalt für Juli die Berechnungsgrundlage "Nettoentgelt plus der Differenz aus Kurzarbeit" gewählt. 


Wenn erst ab Juli ein 100% Zuschuss gezahlt wird, dann muss natürlich das höhere KUG auch beim Arbeitnehmer ankommen.

 

Ich würde daher noch einmal alle Berechnungen noch mal prüfen, wie ich ja bereits geschrieben hatte.

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H19B20s
Einsteiger
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Guten Morgen @t_r_ ,

 

vielen Dank für Ihre Hilfe! 🙂 

 

Wir wünschen Ihnen noch eine angenehme restliche Woche! 

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7
letzte Antwort am 04.08.2020 07:56:18 von H19B20s
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