Hallo,
ich habe bei einer Mitarbeiterin eine bav angelegt iHv € 50 Gehaltsumwandlung.
Der AG-Pflichtzuschuss wird mit € 7,50 berechnet. Die Mitarbeiterin möchte aber weiterhin nur € 50 einzahlen, somit müsste Sie die € 7,50 doch vom AG ausbezahlt bekommen. Auf der Abrechnung wird der Betrag mit der Lohnart 5200 richtig ausgewiesen. Jedoch wird er weder im Gesamtbrutto oder Auszahlungsbetrag berücksichtigt.
Wie muss ich den Pflichtzuschuss denn bitte anlegen oder anders eingeben?
Vielen Dank.
Der Pflichtzuschuss des AG wird über die Bank bezahlt, daher nicht beim AN abgezogen. Wenn unverändert nur 50 € über die Bank bezahlt werden, müssen Sie den 15%-Zuschuss im Hundert rechnen.
Auch dann wird Pflichtzuschuss leider nur nachrichtlich ausgewiesen, aber zahlenmäßig nicht berücksichtigt.
Hallo,
dass der Pflichtzuschuss nicht in Gesamtbrutto ausgewiesen wird, hängt m.W. mit der Entgeltbescheinigungsverordnung zusammen: § 1 Abs. 3 Nr. 3b EBV.
Im DATEV Hilfe-Center habe ich adhoc jetzt keine Infos gefunden. Bei einem anderen Anbieter gibt es folgende Info, die die Hintergründe erläutert:
https://www.lexware.de/support/faq/faq-beitrag/000025403/?cHash=225273b31e081b9aa50b9269bded410c
Hier noch ein allgemeines Dokument zur Anlage bAV in Lohn und Gehalt:
https://apps.datev.de/help-center/documents/9221095
Gruß, vw