Hallo liebe Community,
bisher haben wir den Arbeitgeberanteil der bAV nicht im Bruttobereich der Lohnabrechnung ausgewiesen. Sondern lediglich den Gehaltsverzicht. Überwiesen an die Versicherung wurde natürlich der volle Betrag.
Seit jeher zahlt der AG 20% Zuschuss an die bAV.
Hat sich hier etwas Dank BRSG geändert? Muss der AG-Anteil bAV im Brutto-Bereich der Lohnabrechnung ausgewiesen werden?
Muss ich hier zwischen alten Bestandsverträgen und aktuell neu abgeschlossenen Verträgen unterscheiden?
Im Voraus vielen Dank!
Viele Grüße
Hallo,
zu rechtlichen Fragen können wir Ihnen keine Hilfestellungen geben.
Wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhaltes an die zuständige Krankenkasse bzw. die Institution, die den bAV-Vertrag ausgestellt hat.
Im Info-Dokument 1020917 "Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018" finden Sie Informationen zu den Schlüsselungen in LODAS.
Viele Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG