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AAG bei Teilzeitbeschäftigung

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letzte Antwort am 26.03.2024 11:47:55 von rschoepe
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Gelöschter Nutzer
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Liebe Lohnabrechner,

ein Arbeitnehmer arbeitet grundsätzlich nur Freitags.

Für einen Freitag im Monat reicht er eine Krankmeldung ein. Wenn die Fehlzeit in Lodas erfasst wird, berechnet Lodas den AAG Antrag für 1/30 des festen Monatsbruttos.

Aber tatsächlich ist der Arbeitnehmer ja 25% oder 20% seiner Arbeitszeit ausgefallen, je nach dem ob der Monat 4 oder 5 Freitage hat.

Hat der Arbeitgeber Anspruch auf den tatsächlichen Ausfall? Und wie bringe ich das Programm dann dazu, so abzurechnen?

Vielen Dank für eure stets freundliche und schnell Hilfe

Alexander

björn
Experte
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Hallo Alexander,

du musst hierfür unter Arbeitszeiten die Berechnungsformel auf tatsächliche Arbeitstage umstellen, dann müsstest du zu deinem gewünschten Ergebnis kommen.

Gruß

Björn

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bodensee
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Sie kpnnen auch bei den Arbeitszeiten , das Teilzeitarbeitsmodell so erfassen, da

die regelmässigen Arbeitszeiten nur Fr = x Std. sind.

Dann wird die AAG korrekt auf die ausgefallen Arbeitszeit berechnet. Allerdings auch hier notwendig das die Standardformel zum Umrechnen umgestellt wird.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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Klappt leider nicht,

eure Tips habe ich schon versucht, ist ja mehr oder weniger auch das, was im Dokument 1021681 steht.

Unter Personaldaten / Arbeitszeiten / Regelmäßige Arbeitszeiten ist nur für Freitag 6 Stunden hinterlegt. Monatliche Arbeitstage mit 4,0 Tagen.

Angaben zu gespeichtern Festebezügen bei Teilmonaten:

Betrag x zu bezahlende Arbeitstage / mtl. Arbeitstage.

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bodensee
Allwissender
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steht bei individueller Arbeitszeit 6,00 STd. und Mo-Do 0,-- und Fr. mit 6,00 ?

die monatlichen Arbeitstage 4,0 würde ich löschen, bin ich mir gerade nicht sicher aber ich glaube die überschreiben dann die wöchentliche Arbeitzeit, weil dann würde ja immer gerechnet 1/4 oder bei 2 Freitag 2/4 unabhängig ob der MOnat 4 ode 5 Freitage hat.

Schon probiert - Probeabrechnung ?

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Gelöschter Nutzer
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ja, chancenlos.

Auf der Probeabrechnung zum Antrag auf Erstattung.. U1 steht immer noch:

Art der Ausfallzeit: Kalendertage              Ausfallzeit: 1,00.

Arbeitszeit täglich: 6,00

Arbeitszeit wöchentlich: 6,00

Berechnet ist definitiv nur 1/30

Hoch lebe die Technik.. in der Zeit hätte man 200 Anträge auf Papier ausgefüllt..

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bodensee
Allwissender
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Hm ?

Ich glaube sie haben irgendwo in den Mandantenstammdaten hinterlegt das mit 1/30 umgerechnet werden soll und das dies für alle AN gilt.

Wo diese Einstellung genau ist kann ich Ihnen im Moment leider nicht sagen.

Technik manchmal steckt der Teufel im Detail, allerdings bei der Menge AAG Anträge ist es erheblich schneller und einfacher geworden- in aller Regel- wie früher. Aber wie man an ihrem Bsp sieht es gibt mittlerweile so viele Möglichkeiten dass die Suche wenn es nicht richtig funktioniert nervig ist.

Alternativ : Bewegungsdaten müsste über 2 Lohnarten theoretisch lösbar sein.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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Gelöschter Nutzer
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Hallo Mike,

genau so waren die Einstellungen. Nur um sicher zu gehen habe ich die Stammdaten gesendet, die Verarbeitung abgewartet und nochmal eine Probeabrechnung gemacht.

Negativ...

Aber danke für die Mühe

Viele Grüße

Alexander

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bodensee
Allwissender
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Habe jetzt gerade das Problem nochmals mit einem Mitarbeiter besprochen.

In welchem Monat haben sie die Stammdaten geändert ? Die müssen natürlich nicht im lfd. Monat sondern in dem Monat geändert werden für den die AAG -Meldung erstellt werden soll. Sonst ist es falsch und kommt mit den alten Stammdatenversion mit 1/30.

Wenn das auch nicht hilft, gehen mir und uns die Ideen aus.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
bergerflorian
Aufsteiger
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Gibt es anno 2024 eine LODAS-Lösung (über die regelmäßige Arbeitszeit) für die Ausgangsfragen zum ersten post "ein Arbeitnehmer arbeitet grundsätzlich nur Freitags und ist einen Freitag krank? Somit fällt er nicht 1/30 aus, sondern je nach Monat 1/4 oder 1/5." -->

 

1. Hatte nicht LODAS anstatt der Monatsformel (Kalendertage) automatisch mit (individuellen) Arbeitstagen gerechnet, sofern eine individuelle wöchentliche Arbeitszeit geschlüsselt ist?

2. Hat der Arbeitgeber Anspruch auf den tatsächlichen Ausfall?

3. Und wie bringe ich das Programm dann dazu, so abzurechnen?

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rschoepe
Experte
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Ich habe das bei mehreren Mandanten genau so erfasst wie von @björn und @bodensee genannt, und keine Probleme bei der Abrechnung. Eine Mitarbeiterin arbeitet z.B. nur Mittwochs, fällt zwei Wochen aus => Grundlage für den Erstattungsantrag ist die Hälfte ihres Monats(fest)lohns.

 


@bergerflorian  schrieb:

2. Hat der Arbeitgeber Anspruch auf den tatsächlichen Ausfall?


Ja klar.

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letzte Antwort am 26.03.2024 11:47:55 von rschoepe
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