Liebe Community,
ich möchte zwei A1-Bescheinigungen anfordern und habe da einen offenbar gaaaaaanz realitätsfernen Fall:
Der Mitarbeiter reist am 18.06.2024 nach Land A und am 19.06.2024 weiter nach Land B. Somit ist er am 19.06.2024 sowohl in Land A als auch in Land B.
Leider nimmt mir das LODAS so nicht ab:
Was kann/muss ich nun tun, um auch noch für den zweiten Zeitraum eine A1-Bescheinigung beantragen zu können? (UND NEIN: ICH NUTZE NICHT HILFSWEISE DAS SV-MELDEPORTAL!) 😣
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
Hallo @lohnexperte,
Sie könnten für diesen Zeitraum eine A1-Bescheinigung als Antrag gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten Beschäftigte anfordern.
Hierbei wählen Sie Land A aus und können in der Registerkarte Angaben zur Beschäftigung im Ausland unter feste Einsatzstelle(n) im Ausland oder keine feste(n) Einsatzstellen(n) im Ausland Land B hinterlegen.
Hallo @Christopher_Fürther ,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser ist allerding nicht zielführend, da die Voraussetzungen für einen solchen Antrag nicht vorliegen. Die Voraussetzungen sind hier nachzulesen:
Am Rande sei bemerkt, dass bei einem von Ihnen vorgeschlagenen Antrag nicht mehr die Krankenkasse oder Rentenversicherung entscheidet, sondern die DVKA.
Es wäre deshalb sehr hilfreich unbedingt erforderlich, wenn dass die DATEV es zulassen würde, dass bei zeitlicher Überschneidung trotzdem die A1-Bescheinigungen angefordert werden können. Gerne kann LODAS einen Hinweis einblenden; die Antragstellung muss aber trotzdem möglich sein. Es ist nämlich nicht ungewöhnlich, dass ein Mitarbeiter (nur ein bis zweimal jährlich) in mehreren Ländern mit zeitlicher Überschneidung tätig wird.
Vielen Dank und viele Grüße.
Hallo @lohnexperte,
danke für Ihren Verbesserungsvorschlag. Gern gebe ich dies intern zur Analyse weiter.
Prüfen Sie bitte mit Rücksprache der Krankenkasse, um sich rechtlich abzusichern, ob folgende Möglichkeit genutzt werden kann:
Erstellen eines Antrags für Land A mit Beginn und Ende 18.06.2024 und ein Antrag für Land B ab dem 19.06.2024. Dadurch haben wir im Programm keine Überschneidung.
Wenn die Krankenkasse dem nicht zustimmt, dann besteht im Moment nur die Alternative über das SV-Meldeprotal.
Hallo @Kristin_Frohmeyer ,
vielen Dank für Ihre Antwort und Ihren Vorschlag. Ich erachte ihn allerdings nicht als zielführend; die Krankenkasse bescheinigt mir das so, wie ich es beantrage. Allerdings: Der Mitarbeiter fährt am 18.06.2024 nach Land A und übernachtet dort; fährt am 19.06.2024 dann weiter nach Land B. Die von Ihnen vorgeschlagene Variante führt aber dazu, dass er im Falle einer Kontrolle in Land A am 19.06.2024 keine gültige A1-Bescheinigung vorweisen kann. Dieser Situation kann ich beim besten Willen keinen Mitarbeiter aussetzen.
Deshalb freue ich mich darauf, dass die DATEV hier zeitnah eine Lösung herbeiführt. 🙂
Vielen Dank und einen schönen Tag.