Guten Morgen zusammen,
aktuell muss ich mich relativ kurzfristig mit dem Thema A1-Bescheinigung beschäftigen. Die Vorbereitung (Anlage der Auswertungen etc.) und die Erstellung des Antrags erfolgte m. E. problemlos.
Ich habe gestern kurz nach dem Versand der Anträge bereits die Auswertung 466 (DÜ-Protokoll) abrufen können. Sieht alles gut aus, die von mir erfassten Daten habe ich dort wiedergefunden. Weitere Auswertungen habe ich dann nicht mehr bekommen.
Heute früh habe ich dann einen neuen Holauftrag gestartet und gesehen, dass zwischenzeitlich die Auswertung 464 A1-Antragsbestätigung zur Verfügung steht. Erste Frage hier: Ist es normal, dass dort in der Auswertungsbezeichnung HINWEIS steht?
Wenn ich mir die Antragsbestätigung anzeigen lasse, aber auch wenn ich sie ausdrucke, wird mir das Formular zwar angezeigt, die Felder sind aber nicht ausgefüllt. Ich bekomme sozusagen nur das leere Formular angezeigt. Und das bei beiden Anträgen, die ich gestern versandt habe.
Jetzt ist die Ernüchterung erstmal groß..
Kann mir jemand sagen, woran das liegt? Hätte ich neben der Auswertung 466 bereits kurz nach Übersendung der Anträge weitere Auswertungen erhalten müssen?
Vielen Dank für jede Unterstützung!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das HINWEIS ist normal.
Die wirkliche A1 Bescheinigung selbst ist dann die Auswertung 469.
Die kommt aber immer später, je nach Krankenkasse. Also eventuell mal bei der KK nachfragen, wie lange die Bearbeitung dauert. Eventuell schicken die KK die A1 auch per Mail, wenn es ganz eilig sein sollte.
Leer sollte die Antragsbestätigung (464) allerdings nicht sein. Ist sie bei mir nie.
Hallo @lohnexperte,
da kann ich nur tausendmal danke sagen. So einfach die Lösung am Ende ist, da bin ich nicht drauf gekommen. Jetzt hat es geklappt.
Dann warte ich jetzt noch geduldig auf die A1-Bescheinigungen.
Hallo zusammen,
nun melde ich mich doch nochmals.
Meine A1-Bescheinigung ist inzwischen eingetroffen, die Freude ist groß 🙂
Allerdings habe ich auf Seite 1 der Bescheinigung, dort unter Punkt 2, festgestellt, dass die Zeilen 2.1 und 2.2 zwar korrekt ausgefüllt sind, in den Folgezeilen aber kein Kreuzchen gesetzt ist. Meiner Meinung nach müsste doch unter 2.4 das Kreuzchen sitzen, oder?
Ist das jetzt ein Fehler von mir, der bei Erstellung des Antrags erfolgt ist? Oder hat die Krankenkasse das vergessen? Oder ist es richtig so?
Danke, falls auch hierzu jemand etwas sagen kann. Habe leider keine A1-Bescheinigung zum als Vergleich vorliegen..
Du sagst jetzt leider nicht, ob es bei dir ein Enddatum gibt.
Ich vermute, dass 2.4 nur angekreuzt ist, wenn es kein Enddatum gibt, weil die Bescheinigung dann eben für die Dauer der Tätigkeit gilt, wann auch immer die beendet ist.
Bei mir gab es immer ein Enddatum und nie ein Kreuz bei 2.4.
Hallo @pogo,
okay, bei mir gibt es auch ein Enddatum. Dann scheint das wohl so korrekt zu sein, da bin ich froh.
So wie du es beschreibst, ergibt die Formulierung auch sinn.
Vielen Dank, dann kann ich das Thema A1-Bescheinigung nun hoffentlich abhaken!