Hallo!
Unsere Buchhalterin sagte uns, dass bei einem Mandanten die Krankenkassenwerte aus der Buchhaltung zu den Krankenkassenwerte aus der 320er Liste abweichen. (kein Schätzungsmandat)
Wir können uns das nicht erklären.
Es gab keine Wiederholungen.
Hm sehr schwer ohne die Besonderheiten beim Mandant zu kennen bzw. die Unterlagen zu sehen... mal ein paar Dinge die mir mal begegnet sind:
- verschiedene Kostenstellen mit abweichender Verbuchung und nur mit einem Kontoblatt abgestimmt ?
- Nachberechnung gemacht und die Einstellung "mehrere Buchungsbelege" und dann nicht alle Stapel eingespielt ?
- Versorgungswerke o.ä. und diese beim Vergleich nicht einbezogen weil auch ggf. anders verbucht ?
-versehentlich und/oder falsche abweichende Mandantennummer eingegeben ?
Ich werde mich mal an die Datev wenden.
Wir haben das Mandat erst vor 2 Monaten von einem anderen Steuerbüro überspielt bekommen.
Wer weiß, ob es an irgendeiner Einstellung liegt.
Hallo,
lässt sich das "Abweichen" ggf. genauer darstellen:
Werden die Verbindlichkeiten in anderer Höhe ausgewiesen als die Werte aus der Auswertung 320?
Betrifft das alle Krankenkassen oder nur einige?
Oder ziehen die Krankenkassen andere Beträge ein als in der 320er Auswertung aufgeführt?
Wenn letzteres der Fall sein sollte, liegt es ggf. an den unterschiedlichen Fälligkeiten der Beitragszahlungen für freiwillig Versicherte (Firmenzahlerverfahren)?
VG