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2 x Betriebsveranstaltung und eine "Kochschule"

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letzte Antwort am 28.02.2023 15:06:15 von Selina_Heubeck
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IK1
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Hallo, 

ich hätte eine Frage: 

Es wurden in diesem Jahr bereits 2 Betriebsveranstaltungen durchgeführt, hier wurde jeweils die Versteuerung mit der 110 Euro Freigrenze angewandt. Nun wurde für einen bestimmten Mitarbeiterkreis eine "Kochschule" zum Zweck der Teambildung durchgeführt. Hier hatten nicht alle Mitarbeiter die Möglichkeit, daran teilzunehmen, sondern nur ein bestimmter Mitarbeiterkreis. (Einführung des neuen GF, alle Mitarbeiter, die mit ihm näher zusammenarbeiten werden)

Kosten Kochschule pro Mitarbeiter: 185 Euro. 

Wie ist diese Kochschule zu versteuern?

Über Ratschläge würde ich mich sehr freuen! Bin gerade etwas ratlos, ob nach 37 b oder....

Vorab schon einmal Danke!

 

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

im Falle einer Betriebsveranstaltung können Sie die Zuwendungen entweder über einzelne Mitarbeitende oder mitarbeiterübergreifend erfassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Dokument 5303214 - Betriebsveranstaltung - Beispiel für Lohn und Gehalt

 

Leider dürfen wir Ihnen an der Stelle keine weitere rechtliche Auskunft geben, d.h. wir können Ihnen nicht mitteilen wie die Kochschule in Ihrem Fall zu versteuern ist. 

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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IK1
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Hallo, 

 

vielen Dank für den Tipp, ich hatte es jetzt mittlerweile mit der LA 2770 beim jeweiligen Mitarbeiter direkt erfasst. 

Ich freu mich sehr über die Rückmeldung und eine weitere Meinung dazu. So fühlt man sich sicherer, danke!

Morgen lese ich mir das Dokument noch genau durch!

 

Viele Grüße und einen schönen Abend

 

I. K. 

 

 

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Nikki88
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Hallo Frau Heubeck,

 

wir hatten in 2022 auch 2 Veranstaltungen, beide über 110 Euro. Wir möchten die Steuern eigentlich nicht auf den Mitarbeiter abwälzen sondern selber bezahlen. Wie ist das dann in Datev einzutragen? Am besten wäre es, wenn es gar nicht auf der Abrechnung zu sehen ist sondern nur auf der Lohnsteuervoranmeldung. Vielen Dank schon mal für die Antwort. 

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


möchten Sie die Steuern nicht auf den Mitarbeiter abwälzen, erfassen Sie auch die Betriebsveranstaltung mitarbeiterübergreifend über die Nebenbuchführung. Bei diesen Vorgehen ist eine manuelle Berechnung der anfallenden Lohnsteuer notwendig.


Eine Anleitung zur Erfassung der Steuern in der Nebenbuchführung finden Sie im Dokument 9221101.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.02.2023 15:06:15 von Selina_Heubeck
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