Ein Student verliert mitten im Monat seinen Studentenstatus und ist ab 01.01.bei uns beschäftigt. Ich muss ihn mitten im Monat auf die Personengruppe 101 schlüsseln. Ich melde ihn mit einer neuen Personalnummer an: Nun meine Frage: Er bekommt im November eine Einmalzahlung und ich bin mir nicht sicher, ob ich die steuerlichen Werte der Vorbeschäftigung bei uns, als Vorarbeitgeberwerte eingeben muss oder die Daten in den Lohnkonto Ergebniswerte eintragen muss, damit der Einmalbezug richtig besteuert und verbeitragt (Vorbeschäftigung SV) wird.
Sicher, dass man mitten im Monat umgeschlüsselt werden muss?
"Die Hochschulausbildung im Sinne der Anwendung des Werkstudentenprivilegs wird nicht
mehr mit der letzten Prüfungsleistung, sondern mit Ablauf des Monats, in dem der Studierende vom Gesamtergebnis der Prüfungsleistung offiziell schriftlich unterrichtet worden ist, als
beendet angesehen."
Kann natürlich auch andere Gründe haben, dass der Studentenstatus verloren wurde?!
Ja er hat sich exmatrikuliert und daher muss ich ihn ummelden.
Hallo @Personal2020,
um im Falle eines Einmalbezugs eine korrekte Steuerberechnung zu gewährleisten, können Sie in der neuen Personalnummer unter Personaldaten | Steuer | Vorarbeitgeberwerte den Verdienst der bisherigen Personalnummer erfassen.