Hallo liebe Community,
ich habe den Fall, dass in einer Firma jede:r AN monatlich einen festen Prozentsatz Urlaubsgeld zu allen geleisteten Stunden bezahlt bekommt. Dafür sind aktuell jeweils 2 Lohnarten angelegt (StdL & Urlgeld zum StdL / Feiertagslohn & Urlaubsgeld zum FTLohn / ... ) und ich gebe jeweils 2x die gleiche Stundenzahl ein für die Abrechnung. Kann man irgendwo hinterlegen, dass ich zum Beispiel nur 1x die geleisteten Stunden eingebe und es dann automatisch beide Lohnarten abrechnet?
Die Stunden "nur" mit dem Prozentsatz in den Lohnarten zu hinterlegen kommt nicht infrage, da die AN die Zahl extra aufgeführt bekommen sollen.
Vielen Dank schonmal und viele Grüße
Maxi
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Maxi,
ich gehe mal davon aus, dass hier nicht vom Bauhauptgewerbe die Rede ist; da gibt es so etwas über die StLA 508. Ihre Antwort finden Sie in Dok.-Nr.: 5303386 mit den StLA 140 und 142. Mit der 140 zahlen Sie den Urlaubslohn auf Stundenbasis. Bei Eingabe der Stunden mit der 140 wird automatisch die 142 angesprochen (darf nur einmal je Mandant angelegt werden) und bucht damit das zusätzliche Urlaubsgeld als Einmalbezug.
Alle Details zu den Lohnarten finden Sie auch in der Stammlohnarten-Beschreibung in Dok.-Nr.: 0906285.
Viele Grüße und viel Erfolg
Martin Seemann
Hallo Martin Seemann,
danke für die Antwort. Ich hätte vielleicht dazu schreiben müssen, dass das Urlaubsgeld auf alle geleisteten Stunden gezahlt wird und nicht nur bei Urlaub.
Ich verstehe es so, dass die Firma den AN nicht einmalig zum Urlaub ein Urlaubsgeld zahlt sondern jeden Monat auf alle Stunden das Urlaubsgeld anteilig bezahlt wird. Somit ist es laufender Arbeitslohn und die Lösung mit der StLA 140 & 142 funktioniert bei mir nicht.
Sorry für die ungenaue Beschreibung bei der Frage 😕
Viele Grüße zurück!
Maxi
Hallo Maxi,
in LODAS gibt es keinen Automatismus für Ihren Sachverhalt. Sie müssen jeweils beide Lohnarten erfassen.
Gerne sehen wir uns den Sachverhalt mit Ihnen nochmal genauer an, um eine individuelle Lösung für Sie zu finden.
Bitte wenden Sie sich über einen anderen Servicekanal an uns.
Hallo Kristin Frohmeyer,
das ist schade, aber danke für die Antwort! 🙂
Viele Grüße
Maxi