Hallo zusammen,
der Betrieb wird seit Januar 2024 über Lohn und Gehalt (Baulohn) abgerechnet (Systemwechsel). In den Mandantendaten ist geschlüsselt, dass die Berechnung des 13. ME automatisch angestoßen und in 2 Teilbeträgen (Nov+Apr) ausgezahlt werden soll.
Laut der Vorschauliste wird der Gesamtbetrag des 13. ME richtig ausgewiesen. Jedoch beträgt der November-Anteil nur 520 € anstelle des hälftigen Betrages, der tatsächlich auch höher ausfällt.
Weiß jemand, welche Einstellung hier ggf. noch nachgeholt oder korrigiert werden muss, damit der hälftige Betrag abgerechnet wird?
Vielen Dank
Hallo,
der Wert über 520 Euro ist der Mindestbetrag. Gehen Sie unter Mandantendaten | Baulohn | Allgemeine Angaben in die Registerkarte Besonderheiten Bauhauptgewerbe. Bei "13. Monatseinkommen (Bauhauptgewerbe)" steht die Einstellung "Automatischer Anstoß 13. MEK, Auszahlung Mindestbeitrag in zwei Teilbeträgen" zur Auswahl.
Im Dokument 5303044 13. Monatseinkommen abrechnen - Bauhauptgewerbe - Beispiele für Lohn und Gehalt wird beschrieben, welche Eingaben vorzunehmen sind. Bitte beachten Sie auch das Kapitel 3.2.5 "Vortrag der Werte bei Umstellung auf Lohn und Gehalt".
Hallo Herr Platz,
vielen Dank für Ihre Antwort. Leider löst sie mein Problem nicht. Bei der von Ihnen vorgeschlagenen Schlüsselung "Automatischer Anstoß 13. MEK, Auszahlung Mindestbetrag in 2 Teilbeträgen" erfolgt im Nov. nur eine Abrechnung von 500 EUR (=Mindestbetrag ZDB Nord-West).
Ich habe aber bspw. eine Gesamtsumme 13. ME von 1.300 EUR; diese soll jeweils mit 650 EUR im Nov. und Apr. ausgezahlt werden. In den Mandantendaten ist geschlüsselt: "Automatischer Anstoß 13. MEK, Auszahlung in zwei Teilbeträgen". In den Stammdaten des AN: "wie Mandanteneinstellung". Trotzdem gibt die Probeabrechnung/Vorschauliste nur einen Betrag von 520 EUR für Nov. 2024 an; nicht 650 EUR. Dafür dann für Apr. 2025 780 EUR, anstelle 650 EUR.
Das genannte Dokument 5303044 habe ich auch gelesen; die Angaben analog auch umgesetzt. Die Vorträge bei Umstellung (April-Anteil 2024) sind im April auch korrekt abgerechnet worden.
Bleibt jetzt nur die manuelle Abrechnung mit Lohnart 8296?
Viele Grüße
Hallo,
die manuelle Eingabe der Lohnart 8926 ist möglich.
Prüfen Sie bitte vor Ihrer Lohnabrechnung das Eintrittsdatum des Mitarbeiters. Dieses darf nicht mit dem 01.01.2024 erfasst sein. Ebenso muss die regelmäßige Arbeitszeit des Mitarbeiters mit 40,00 Stunden hinterlegt werden, da er ansonsten als Teilzeitarbeitnehmer gilt. Hierdurch würde nur eine anteilige Berechnung erfolgen.
Um Ihren Sachverhalt jedoch grundlegend zu klären, bitten wir sich nach Ihrer Lohnabrechnung über unsere Servicekanäle an uns zu wenden.