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13. Gehalt bei gekürztem Gehalt wegen Ebike

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letzte Antwort am 12.10.2023 13:54:25 von zwilling
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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 3
187 Mal angesehen

Hallo!

 

Eine Arbeitnehmerin verzichtet seit Mitte 2023 auf einen Teil ihres Bruttogehaltes (Gehaltsumwandlung)  in Höhe der Leasingrate für das Ebike.

 

Muss ich das bei der Berechnung des 13. Gehaltes berücksichtigen?

Theoretisch war das Bruttogehalt ja reduziert. 

13. Gehalt vom bisherigen oder vom reduzierten Gehalt?

 

Kennt sich jemand damit aus?

Das ist meine erste Ebike Abrechnung.

 

 

renek
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 3
179 Mal angesehen

Hat grundsätzlich gar nichts mit dem e-Bike zu tun, sondern vielmehr mit der Frage: Was wurde explizit vereinbart?

 

Wurde denn mit der Gehaltsumwandlung vereinbart, dass dies beim 13. Monatsgehalt berücksichtigt wird? Wenn nein, kann der AN durchaus einen Anspruch auf das volle Gehalt haben. Denn die Gehaltsumwandlung für das e-Bike ist ja nur auf 12 Monate ausgerichtet!

zwilling
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
152 Mal angesehen

Hallo

 

wenn ein*e AN*in explizit vereinbaren müsste, dass die Gehaltsumwandlung mit in die Berechnung seiner/ ihrer Sonderzahlung mit einfließt, würde sich dann noch ein*e AN*in für ein Dienstrad entscheiden? Unwahrscheinlich....

Das Dienstrad soll doch Vorteile bringen.

 

Grundsätzlich kann doch ein*e AN*in mit seinem/ ihrem Geld auch machen, was er/ sie will.

Also muss das ihm/ ihr zustehende Brutto herangezogen werden.

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 12.10.2023 13:54:25 von zwilling
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