Hallo!
Eine Arbeitnehmerin verzichtet seit Mitte 2023 auf einen Teil ihres Bruttogehaltes (Gehaltsumwandlung) in Höhe der Leasingrate für das Ebike.
Muss ich das bei der Berechnung des 13. Gehaltes berücksichtigen?
Theoretisch war das Bruttogehalt ja reduziert.
13. Gehalt vom bisherigen oder vom reduzierten Gehalt?
Kennt sich jemand damit aus?
Das ist meine erste Ebike Abrechnung.
Hat grundsätzlich gar nichts mit dem e-Bike zu tun, sondern vielmehr mit der Frage: Was wurde explizit vereinbart?
Wurde denn mit der Gehaltsumwandlung vereinbart, dass dies beim 13. Monatsgehalt berücksichtigt wird? Wenn nein, kann der AN durchaus einen Anspruch auf das volle Gehalt haben. Denn die Gehaltsumwandlung für das e-Bike ist ja nur auf 12 Monate ausgerichtet!
Hallo
wenn ein*e AN*in explizit vereinbaren müsste, dass die Gehaltsumwandlung mit in die Berechnung seiner/ ihrer Sonderzahlung mit einfließt, würde sich dann noch ein*e AN*in für ein Dienstrad entscheiden? Unwahrscheinlich....
Das Dienstrad soll doch Vorteile bringen.
Grundsätzlich kann doch ein*e AN*in mit seinem/ ihrem Geld auch machen, was er/ sie will.
Also muss das ihm/ ihr zustehende Brutto herangezogen werden.
Viele Grüße