Hallo!
Eine Firma hat die 110 Euro Grenze überschritten.
Es gilt ja die Frist für die Abgabe der Pauschalsteuer bis 28.2. Folgejahr.
Ist es korrekt, dass die Abführung mit der Februar Lohnsteueranmeldung zu spät ist, weil die LStAnmeldung ja erst
zum 10.03. übermittelt wird oder zählt der Monat Februar?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Auch wenn das nicht die Antwort auf Ihre Frage ist:
@Lohnbüro80 schrieb:
Eine Firma hat die 110 Euro Grenze überschritten.
Wenn Sie heute schon wissen, dass die 110-€-Grenze überschritten ist - warum wollen Sie dann noch bis 2026 warten mit dem Eintrag in die Lohnsteueranmeldung?
VG
Weil der Mandant immer so schleppend mit den Unterlagen rüber kommt.
Der macht die Buchführung selbst.
@Lohnbüro80 schrieb:Weil der Mandant immer so schleppend mit den Unterlagen rüber kommt.
Der macht die Buchführung selbst.
Dann fallen mir drei Möglichkeiten ein:
1. Der Mandant liefert die Berechnung rechtzeitig und riskiert damit nicht die Verfristung einer sv-freien Behandlung.
2. Der Mandant bleibt weiterhin entspannt und nimmt dafür die SV-Belastung in Kauf (wobei deren Berechnung dann durch Sie auch nicht einfach werden dürfte, so dass man sich ggf. auf ein entsprechendes Prüfergebnis in der nächsten SV-Prüfung einigt).
3. Sie erfassen jetzt schon mal "voraussichtliche" (geringfügig höhere) Beträge in der Lohnsteueranmeldung und nehmen dann, wenn die genaue Abrechnung vorliegt, nur noch eine entsprechende Korrektur vor.
VG
danke