Hallo Zusammen,
einem AN wird ab August ein Fahrzeug zur Nutzung überlassen. Die Besteuerung erfolgt über die 1% Regelung. Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte werden wie üblich über die einfache Entfernung berrechnet.
Dieser AN wird ein beruflich veranlasstes Studium aufnehmen. 2 Wochen Studium und 2 Wochen Tätigkeit an der 1. Tätigkeitsstelle.
In der Studienzeit sind eventuell auch Samstage enthalten.
Muss ich bei der Besteuerung der Kfz-Gestellung etwas beachten?
Sind die betrieblich veranlassten Fahrten zum Studienplatz mit der o.g. Berechnung abgegolten? Hat hier jemand Erfahrung?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
leider können wir Ihnen die Frage nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich zur rechtlichen Klärung an das Finanzamt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG