abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

überstunden umlagepflichtig als Einmalzahlung

7
letzte Antwort am 22.03.2019 10:13:56 von vbehn
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
kathasch
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 8
1765 Mal angesehen

Wie rechne ich Überstunden umlagepflichtig als Einmalzahlung ab?

(In Lodas)

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 8
1283 Mal angesehen

mit Stammlohnart 877 "Jährl. Überstundenverg."

kathasch
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 8
1283 Mal angesehen

vielen Dank für die schnelle Antwort 😉

0 Kudos
oehme
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 8
1283 Mal angesehen

Habe mal gehört es gibt eine Grenze von 300,00 Euro die nicht überschritten werden darf.

Gibt es die tatsächlich? Ich berechne Überstunden als laufenden Bezug mit Lohnart 103 und in dem Monat in dem diese angefallen sind.

0 Kudos
huegele1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 8
1283 Mal angesehen

Es muss unterschieden werden zwischen laufenden Überstunden, die im gleichen Monat abgerechnet werden, in dem sie angefallen sind und zwischen Überstunden, die über  einen längeren Zeitraum aufgelaufen sind und die dann gesammelt abgerechnet werden. Die angesammelten Überstunden müssen als Einmalzahlung umlagepflichtig abgerechnet werden.

0 Kudos
oehme
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 8
1283 Mal angesehen

gibt es denn diese Grenze nun oder nicht... die Unterscheidung weiß ich ja auch... nur habe ich irgendwo mal gelesen wenn die Überstunden über 300,00 Euro ausmachen... sogar der laufende Bezug zum Einmalbezug wird...

0 Kudos
huegele1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 8
1283 Mal angesehen

Ich bin jetzt kein Sozialversicherungsexperte, aber von dieser Grenze habe ich noch nichts gehört. Evtl. wissen die Krankenkassen oder andere Nutzer der Community hier mehr.

0 Kudos
vbehn
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 8
1283 Mal angesehen

Hallo Katharina,

es war einmal ... : für Einmalzahlungen gab es bis 2004 eine Bagatellgrenze. Bis 2003 einschl. galten einmalige Bezüge bis 150 € (300 DM) im Monat als laufender Bezug. §39b (3), LStR 115

Was anderes ist mir zu 300,00 nicht bekannt.

LG

vbehn

7
letzte Antwort am 22.03.2019 10:13:56 von vbehn
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage