mit Stammlohnart 877 "Jährl. Überstundenverg."
vielen Dank für die schnelle Antwort 😉
Habe mal gehört es gibt eine Grenze von 300,00 Euro die nicht überschritten werden darf.
Gibt es die tatsächlich? Ich berechne Überstunden als laufenden Bezug mit Lohnart 103 und in dem Monat in dem diese angefallen sind.
Es muss unterschieden werden zwischen laufenden Überstunden, die im gleichen Monat abgerechnet werden, in dem sie angefallen sind und zwischen Überstunden, die über einen längeren Zeitraum aufgelaufen sind und die dann gesammelt abgerechnet werden. Die angesammelten Überstunden müssen als Einmalzahlung umlagepflichtig abgerechnet werden.
gibt es denn diese Grenze nun oder nicht... die Unterscheidung weiß ich ja auch... nur habe ich irgendwo mal gelesen wenn die Überstunden über 300,00 Euro ausmachen... sogar der laufende Bezug zum Einmalbezug wird...
Ich bin jetzt kein Sozialversicherungsexperte, aber von dieser Grenze habe ich noch nichts gehört. Evtl. wissen die Krankenkassen oder andere Nutzer der Community hier mehr.
Hallo Katharina,
es war einmal ... : für Einmalzahlungen gab es bis 2004 eine Bagatellgrenze. Bis 2003 einschl. galten einmalige Bezüge bis 150 € (300 DM) im Monat als laufender Bezug. §39b (3), LStR 115
Was anderes ist mir zu 300,00 nicht bekannt.
LG
vbehn