Hallo,
meine Frage ist vielleicht dumm, aber ich bin etwas verunsichert und brauche Hilfe:
wenn ein Arbeitgeber die Arbeitnehmeranteile zur SV für einen Arbeitnehmer übernehmen
muss, weil z.B. eine Korrekturabrechnung nach Ablauf der 3 Monatsfrist erfolgt ist und der
Arbeitgeber die Anteile dem Arbeitnehmer deshalb nicht mehr abziehen darf - handelt es
sich dann um einen lohnsteuer- und sv-pflichtigen geldwerten Vorteil? Lohnsteuerlich ist
das sicherlich so, aber gilt das auch für die SV-Pflicht? Ich habe nämlich gelesen, dass das
bei freiwillig übernommenen SV-Anteilen so ist, aber gilt das auch, wenn die Übernahme
quasi gezwungener Weise passiert? Wurde dem Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil ver-
schafft, wenn der rechtlich gesehen gar nicht mehr Schuldner des SV-Anteils war?
Hallo,
leider können wir Sie hierzu rechtlich nicht beraten.
Bitte nehmen Sie zur Klärung Kontakt zur zuständigen Krankenkasse auf.