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Übungsleiter in Lohn & Gehalt abrechen

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letzte Antwort am 01.07.2021 08:26:27 von Nancy1
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Nancy1
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Hallo Leute,

 

ich habe folgende Frage:

 

Ich habe einen Sportverein und dort soll ich jetzt die Lohnabrechnung erstellen. 250 € monatlich sollen über die Übungsleiterpauschale abgerechnet werden. Insgesamt soll der MA aber 385,00 € monatlich bekommen.

 

Wie rechne ich das in Lohn & Gehalt ab?? Die Differenz von 135 € wird ganz normal als Aushilfslohn behandelt oder?

Gibt es eine passende Lohnart zur Übungsleitertätigkeit? Theoretisch müsste ich das dann auch über 2 Personalnummern abrechnen oder?

 

Liebe Grüße und danke für die Antworten

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


aktuell haben wir in Lohn und Gehalt keine Standardlohnart mit der die Übungsleiterpauschale abgerechnet werden kann. Dieser Wunsch, zur Einrichtung einer solchen Lohnart, ist uns bereits bekannt. Einen Umsetzungszeitpunkt kann ich Ihnen derzeit allerdings nicht nennen.


Um eine Übungsleiterpauschale in Lohn und Gehalt abzurechnen, können Sie als Umgehungslösung die LA 3701 - Bezug st- und sv-frei verwenden. Mit dieser Lohnart werden weder Steuer- noch Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Beachten Sie bitte, dass die Freigrenze der Übungsleiterpauschale von z.Zt. 3000,00 Euro durch diese Lohnart nicht überwacht wird. Wir empfehlen diese Lohnart auf einen andere Nummer zu kopieren und entsprechend umzubenennen. 


Den steuer und sv-pflichtigen Anteil von 135,00 Euro können Sie über die gleiche Personalnummer abrechnen. Hierfür kopieren Sie die Lohnart 2000 - Gehalt auf eine neue Lohnartennummer und benennen diese um. 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Nancy1
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Vielen lieben Dank, da er aber insgesamt unter 450,00 Euro monatlich bekommen soll (385,00€), würde die Restsumme von 135,00 € nicht eine geringfügige Beschäftigung darstellen? Also nicht Lohnart 2000 sondern 2201? Und wenn ich dann den Beitragsgruppenschlüssel 6500 verwende, ist das kein Problem?

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LuGFan
Einsteiger
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Nach meinem Geschmack wäre es auch die 2201. Jedoch beeinflusst die Lohnart nicht den Personen- und Beitragsgruppenschlüssel.

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


leider können wir Ihnen keine rechtliche Auskunft darüber geben, ob die Restsumme als geringfügige Beschäftigung abgerechnet werden muss. Programmtechnisch können Sie bei der Abrechnung auch nur einen Personen- und Beitragsgruppenschlüssel verwenden. Möchten Sie neben der Abrechnung einer geringfügigen Beschäftigung, weitere Werte abrechnen, die steuer- und sv-rechtlich nicht den Besonderheiten eines Minijobs zuzuordnen sind, funktioniert dies nur über die Anlage einer zweiten Personalnummer.


Informationen zum Abrechnen einer geringfügigen Beschäftigung, können Sie den folgenden Dokumenten entnehmen:


- Dokument 1080365- Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 
- Dokument 1070424 -, Geringfügige Beschäftigung (Minijob) entnehmen. 

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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RAHagena
Meister
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6500 kostet Geld, der Übungsleiter ist beitragsfrei.

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Nancy1
Beginner
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Ja eben drum. Aber ich muss ja die zusätzlichen 135€ Euro noch abrechnen. 

 

135€ wären dann 6500 und 250€ 0000. Dann muss ich doch 2 Personalnummern nehmen??

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itreptau
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Hallo Nancy,

 

du gibst dem AN die 200,00€ mit der LA die SV-u. Stfrei ist

und die anderen 135,00€ als pauschal versteuert.

 

Du brauchst dafür keine 2 Pers. Nr.

 

Alles unter einer, aber pass mit der Arbeitszeit auf - bei 135,00€ sind nur ca 3,00h/Wo drin.

 

 

LG

 

Sabine

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Nancy1
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Vielen Dank, werde ich so machen. Funktioniert auch alles super. 🙂

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letzte Antwort am 01.07.2021 08:26:27 von Nancy1
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