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Überzahlung verrechnen bei austritt, Klage, Nachzahlung Gehalt

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letzte Antwort am 22.06.2020 11:04:46 von KP
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KP
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Liebe Community,

 

ich brauche dringend Hilfe.

 

AN ist zum 31.12. ausgeschieden, im Januar wurde eine Rückrechnung gemacht, das der Austritt bereits am 27.12. war und somit entstand eine Überzahlung.

Klage wurde eingereicht somit war die Überzahlung weiter unberührt.

 

Gerichtsverfahren rückwirkende Zahlung bis 28.02.

 

Einstellung im System automatische Verrechnung der Überzahlungen.

 

Jetzt teilt mir die Buchhaltung mit, dass diese nicht automatisch verrechnet wurde.

 

Stimmt das? Muss ich da noch was einpflegen? Aus dem Lohnkonto werde ich nicht so schlau

 

Mit Besten Grüßen

Katrin Passig

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 6
674 Mal angesehen

Ob es im Lohn verrechnet wurde, müssen Sie sich auf der Lohnabrechnung anschauen.

 

Und für die Buchführung müssen Sie sich den Buchungsbeleg anschauen, wie das gebucht wurde.

LG
VM
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KP
Beginner
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Nachricht 3 von 6
664 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank für die Rückmeldung.

 

Aber das ist ja das Problem, ich arbeite noch nicht lange mit Datev und bin da einfach ohne Schulung hineingerutscht. In einem anderen Abrechnungsprogramm hatte ich auf der Abrechnung immer Verrechnung Überzahlung als Vermerk in Bezüge und Abzüge.

 

Leider steht auf der Abrechnung nur die Korrektur der Gehaltsbestandteile. SV und Steuer und ich gehe davon aus, dass im Hintergrund die vorherige Überzahlung verrechnet wurde, wenn man schon die haken dafür setzt!?

 

Es kann ja sein, dass ich die Lohnart Überzahlung mit dem Betrag aus dem Januar einbuchen muss.

 

Momentan ist es auch so schwierig. Ich habe so viele Fragen und Datev ist nur über den Servicekontakt zu erreichen, wo ich die Antworten auch nicht lesen kann.

 

Im Buchungsbeleg ist nichts extra ausgewiesen.

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 4 von 6
631 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn die Überzahlung auf der aktuellen Abrechnung nicht einbehalten wurde, dann muss sie noch berücksichtigt werden. Sie können diese in den Bewegungsdaten erfassen.

 

Der folgende Link führt zum Seminarangebot für Neuanwender von Lohn und Gehalt.

 

https://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/lernvideos-online/77770-datev-lohn-und-gehalt-lohnabrechnung-fuer-neuanwender-module-1-5/

 

Das Seminar gibt es auch als Lernvideo, so dass unabhängiges Lernen zu jeder Zeit möglich ist.

 

Viel Erfolg und Spaß bei Ihrer neuen Aufgabe mit einem wirklich guten Lohnprogramm.

 

Viele Grüße

T. Reich

LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 6
624 Mal angesehen

Eigentlich müsste die Einstellung beim Mandanten/Bankverbindung so aussehen:

LF_0-1591367248592.png

Falls das Häkchen fehlen sollte, müsste, wie die Vorredner schon schrieben, in der Monatserfassung die Überzahlung mit der Standardlohnart 9002 erfasst werden.

 

Und um kleineren oder größeren Katastrophen zu entgehen empfehle auch ich das Einsteiger-Seminar - momentan auch online 🙂

KP
Beginner
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Nachricht 6 von 6
579 Mal angesehen

Hallo,

 

der Haken ist gesetzt, aber das liegt wohl daran, dass die schon eine lange Zeit ausgetreten sind und ca. 6 Monate später Gehalt nachgezahlt wurde.

 

Ich habe das jetzt mit der Überzahlungslohnart eingepflegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Passig

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letzte Antwort am 22.06.2020 11:04:46 von KP
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