Liebe Community,
eine Mitarbeiterin hat es versäumt, uns über den Krankenkassenwechsel zu informieren. Die Beiträge liefen 2 Monate auf die alte Krankenkasse. Bei der Korrektur der Abrechnungen entstand eine Überzahlung. Diese wollte ich mit der aktuellen Abrechnung verrechnen.
Allerdings gibt es keinen Hinweis darauf, dass DATEV eine Verrechnung vorgenommen hat. Im Meldeverlauf Beitragsnachweise steht der volle Betrag, so auch auf dem Beitragsnachweis und in der Übersicht Zahlungen. Die Überzahlung taucht nirgends auf.
In den Mandantendaten habe ich unter Sozialversicherung/Reiter Zahlungserstellung/Abschlagszahlung-Verrechnung von Überzahlung angehakt.
Die Kommunikation mit der Krankenkasse ist sehr schwierig bis unmöglich. Deshalb würde ich das Problem gern von hier aus lösen. Muss ich nun doch die KK bitten, die Überzahlung an uns zu überweisen?
Kann hier jemand einen Tipp geben bzw. helfen?
Vielen Dank.
Rosi0812
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Rosi,
schau dir mal die "KK SV-Werte - gesamt" an. Dort müsste bei der alten Krankenkasse alles mit Minus stehen und bei der neuen alles mit Plus, also so:
das ist jetzt die falsche alte Krankenkasse, dort ist alles mit Minus hinterlegt. In der richtigen alles mit Plus. Links neben dem Mitarbeiternamen stehen auch die Nachberechnungsmonate, das wollte ich jedoch bzgl. Datenschutz nicht mit snippen, das siehst du.
Und ja, bei mir hat meine Vorgängerin die Hinweismeldungen von LuG ignoriert, dass der MA dort nicht versichert ist.
Viele Grüße
Lena
Liebe lena_k,
vielen Dank für die Antwort.
Aber ich bin schon einen Monat weiter. Die Korrektur mit Minus und Plus ist korrekt durchgelaufen.
(Der Fall: Mitarbeiterin ab 01.05. mit neuer Kasse, Abrechnungen Mai und Juni waren schon gelaufen, Korrektur in Juli mit Überzahlung der alten Kasse, Verrechnung sollte im August stattfinden)
Jetzt wollte ich die Überzahlung mit den aktuellen August-Beiträgen verrechnen. Und das wird hier nicht angezeigt. Ich hatte damit gerechnet, dass irgendwo in den Beitragsnachweisen etc. eine Spalte angedruckt wird, in der die Überzahlung verrechnet wird und ein neuer Zahlbetrag erscheint.
Tatsächlich gab es erst nach mehr als 6 Wochen eine Meldung, dass die Mitarbeiterin nicht dort versichert sei. Und da war dummerweise (urlaubsbedingt) auch schon der 2. Monat falsch abgerechnet....
Viele Grüße
Rosi0812
In welchem Monatsstand hast du denn was eingetragen? Also hast du die neue Krankenkasse im Monatsstand Juli oder August eingegeben? Und in welchem Monat stehst du gerade?
Danke dir
Hallo lena_k,
ich habe die neue Kasse rückwirkend zum 01.05. angelegt und die Rückrechnungen für die Monate 05 + 06 im Monat Juli gemacht. Hier wurde dann das Plus und das Minus ermittelt.
Das Minus wollte ich nun mit den noch verbleibenden Beiträgen (der anderen Mitarbeiter bei der alten Kasse) verrechnen. Im Abrechnungsmonat August. Den habe ich heute abgeschlossen und gesehen, dass keine Verrechnung stattgefunden hat.
Viele Grüße
Rosi0812
Hallo Rosi,
also theoretisch müsste im Juli ja schon die Verrechnung stattgefunden haben, wenn du zum Zeitpunkt der Kassenänderung im Juli gestanden bist. Rechne noch anhand der KK SV-Werte gesamt mal zusammen, ob du dann auf den Juli-Beitragsnachweis kommst. Weil es entsteht kein Korrekturbeitragsnachweis - der Wert ist im neuen Monat einfach geringer.
Viele Grüße
Lena
Hallo Lena,
die Verrechnung konnte im Juli nicht stattfinden, weil die zu viel bezahlten Beiträge höher waren als die Beiträge der verbliebenen Mitarbeiter. Das sah dann so aus:
Hier ist eine Überzahlung von 1500 Euro entstanden. Die wollte ich gern im August verrechnen. Dort sieht es aber so aus, dass keine Verrechnung stattgefunden hat:
Das ist mein Problem....
Viele Grüße
Rosi0812
Hallo Rosi,
da gibt es zwei Möglichkeiten:
Option 1:
die -1500 Euro aus Juli werden ausbezahlt, damit es den Monaten leichter zuordenbar ist. Da mal in die Bank schauen, ob schon was kam.
Option 2:
die Krankenkasse verrechnet es selbst in deren Konto und es wird beim nächsten Einzug (sofern ihr einen Einzug habt) einfach weniger eingezogen.
Es wird kein neuer Beitragsnachweis erstellt oder eine Korrektur ausgewiesen.
Ich würde dazu einfach mal die Krankenkasse anrufen, welche der beiden Wege bei ihnen hinterlegt ist. Ich persönlich mal Option 1 lieber, weil es leichter zuordenbar ist.
Viele Grüße
Lena
Das Guthaben ist bei der Krankenkasse auf dem Beitragskonto gespeichert und wird bei Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge Ende August automatisch berücksichtigt.
In den DATEV-Auswertungen passiert hier nichts mehr.
Bei eigener Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge noch evtl. kurz Rücksprache mit der Krankenkasse halten.
Hallo Lena,
ja, die Bank haben wir schon gecheckt. Ich sagte ja schon, dass die Kommunikation mit der Kasse schwer bis unmöglich ist. Aber ich werde noch einen Versuch starten (müssen).
Ich hatte nur gehofft, dass es eine Dokumentation der Verrechnung auf dem aktuellen Beitragsnachweis (Verrechnung Überzahlung o. ä.) geben würde.
Ich hätte Deine Version 2 (Verrechnung) schöner gefunden, kann mich aber auch mit der Rückzahlung der Beträge auf unser Konto anfreunden.
Vielen Dank für Deine Hilfe.
Viele Grüße
Rosi0812
Hallo @Rosi0812 ,
ich kann mich den Ausführungen meiner Vorredner nur anschließen: Die DATEV hat alles richtig gemacht; die Beitragsnachweise sind korrekt erstellt. Nun ist es an der Krankenkasse, das sich ergebende Guthaben auszuzahlen. Da die Krankenkassen nach meinen Erfahrungen das nicht allzu schnell von selbst veranlassen, habe ich in meiner monatlichen to-do-Liste den Punkt: Auswertung 320 auf negative Beträge prüfen und Krankenkasse um kurzfristige Überweisung auf das ihnen bekannte Bankkonto bitten. Das mache ich regelmäßig per (mittlerweile Standandtext-) Email.
Eine Verrechnung mit kommenden Beitragszahlungen lehne ich aus zweierlei Gründen ab:
1. Auf das Guthaben muss man warten.
2. Die Abstimmung im Rahmen der Verbindlichkeiten aus SV wird dadurch erschwert. Bei rund 30 Krankenkassen, mehreren hundert Mitarbeitern und Teilnahme am Schätzverfahren ist einfach die Dynamik (Eintritte, Austritte, Krankenkassenwechsel) zu groß, als auch noch Verrechnungen abstimmen zu müssen.
Viele Grüße und einen schönen Tag.