Hallo zusammen,
im Anhang habe ich euch die Abrg. 02.2026 und die Probeabrechnung 03.2026 beigefügt. In 03.2026 kommt es zu einer NB, was zur Überzahlung führt. Ich komme aber nicht genau dahinter warum.
Kalendereintrag im Februar: Fehltage unentschuldigt 16.02. - 28.02.2026.
Jetzt kam die Anweisung Austritt zum 25.02.2026.
Den Austritt zum 25.02. habe ich eingetragen und die Kalendererfassung 26.02./27.02./28.02. musste ich löschen.
Jetzt kommt es zu einer Überzahlung weil das KV-Brutto nachberechnet wird. Wie wird das gerechnet?
lt. Verarbeitungsprotokoll stimmt die Umrechnungsformel.
Als Umrechnungsformel ist beim Mandant folgende hinterlegt:
Teilmonatsbetrag = 'Betrag * zu bezahl. Kalendertage / tatsächl. Tage':
1.028,57 EUR = 1.920,00 EUR * 15 / 28
Danke für Eure Rückmeldung.
Liebe Grüße
Denise
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Du hast den Austritt rückwirkend erfasst.
Ja. Der Austritt wurde rückwirkend erfasst.
Das war schon die Antwort auf Dein Problem.
Das führt zu einer Nachberechnung im Folgemonat für den Vormonat.
Daher dann der negative Wert.
Es fehlen bei rückwirkender Abmeldung "Sozialversicherungstage"
Auch wenn der Mitarbeiter unentschuldigt fehlt, unbezahlten Urlaub hat usw. bleiben immer 30 SV Tage.
Beim Austritt sind es dann immer die Tage bis zum Austritt. In deinem Fall der 25. = 25 SV-Tage.
Es macht dann schon einen Unterschied ob man den SV-Beitrag den man zahlt für 25 oder für 30 Tage sind. Die Formel ist dann anders. Auch der Midijob ist progressiv und rechnet sich dann anders.