Hallo DATEV-Community,
wir haben einen Mitarbeiter, der bereits seit 2021 krank ist, dann ab 2023 ausgesteuert wurde und nun wegen Renteneintritts gekündigt hat.
Dem Mitarbeiter steht noch eine Überstundenabgeltung zu, die man ja in diesem Fall SV-rechtlich rükwirkend mit dem Jahr 2021 abrechnen muss.
Gibt es eine Möglichkeit, daß man die SV-Beiträge manuell eingibt? Eine Rückberechnung ins Jahr 2021 ist ja leider nicht möglich.
Vielen Dank!
Ich würde den Sachverhalt mit dem Prüfdienst der Dt. Rentenversicherung abklären.
Hallo Cro,
vielen Dank für die Rückantwort. Den Sachverhalt habe ich bereits mit der dt. Rentenversicherung geklärt.
Lt. Gesetzgeber muss die Überstundenabgeltung rückwirkend mit dem letzten Abrechnungszeitraum abgerechnet werden. In unserem Fall ist das das Jahr 2021. Da ich bei Datev LuG nicht mehr in diesem Jahr abrechnen kann, suche ich nach einer Lösung, wie ich die Beiträge trotzdem über das Program abrechnen kann, zwecks DEÜV-Meldungen, Beitragsnachweise, Lohnsteuerbescheinigung etc.
Gibt es eventuell eine Möglichkeit die Beiträge manuell zu erfassen?
Vielen Dank.
Sehr gut. Ich würde alles daran geben, das 2024 bzw. 2025 nachberechnen zu dürfen. Auch wenn die Beiträge nicht mehr zu 2021 passen, könnte man das ja mal mit Mandant u. Krankenkasse besprechen. Ich hatte schon das ein oder andere Mal Glück.
Ansonsten das SV-Meldeportal verwenden oder ein Warten auf die DRV-Prüfung in Erwägung ziehen.
Die LSt-Bescheinigung wäre aktuell (letztmalig für 2024 in 2/2025 möglich) ja nur für 2025 zu erstellen.
Hallo Cro,
vielen Dank für deine Antwort. Dann werde ich mal mein Glück bei den Krankenkassen oder DRV versuchen. 👍😊