Liebe Community,
ich habe heute, glaube ich alles gelesen, was hier zu den ähnlichen Themen gab und bin nicht wirklich schlauer dadurch:-)
Also: eine MA ist seit dem 08/2021 im Krankengeld. In dem Zeitraum haben wir schon zwei Mal Überstunden ausgezahlt ( mit der LA 3890) da noch damals möglich.
Es sind der MA aber noch einige übrig geblieben ( alle sind vom 2021) und diese möchte sie jetzt im Dezember ausgezahlt bekommen.
Wie sollte ich vorgehen? Welche Lohnart?
Ich konnte vielleicht mit der 1100 einfach in den Monaten im 2021rückrechnen. Ist das sinnvoll?
Oder eher irgendwie jetzt alles ausbezahlen, mit einer anderen LA?
Ich würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen.
Danke im Voraus
20juni05
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn Sie aus Vereinfachungsgründen angesammelte Überstunden als Einmalbezug oder mehrjährigen Bezug abrechnen möchten, können Sie dies mit der Standardlohnart 3890 "Jhl. Überstd, beson. Umlageberech" bzw. 3900 "Mehrj. Überstd, beson. Umlageberech" vornehmen.
Wenn Sie die Überstunden monatsgenau in den betroffenen Zuordnungsmonaten nachberechnen möchten, können Sie die Standardlohnart 1100 "Überstundengrundvergütung" noch bis zum Abrechnungsmonat 12/2022 bis in das Vorjahr 2021 nachberechnen.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument Mehrarbeitslohn / Überstunden - Beispiele für Lohn und Gehalt.
Ich kann Ihnen keine Empfehlung aussprechen, wie Sie die Überstunden in diesem Fall genau abrechnen sollten.
Sozialversicherungsrechtlich korrekt können Sie es nur noch auf die Monate rückrechnen, also die Überstunden dem Monat der Entstehung zuordnen.
Sie sollten, wenn Sie es über Datev noch lösen möchten, im Monat 12/2022 alle Überstunden aus 2021 abrechnen, da Sie das ab 2023 nicht mehr können.
Vielen Dank Frau Schöneweis.
Grüße
Vielen Dank für die Antwort.
Leider als die kam, war ich dann schon fertig und habe es falsch gelöst.
Na ja, da warten wir einfach die Prüfung ab. Wird hoffentlich nicht so viel Nachzahlung ergeben.
Grüße
Julia