Hallo in die Runde,
folgendes Problem, für das ich keine rechte Lösung gefunden habe.
Ein Arbeitnehmer bei uns geht mit Ende Mai in den Ruhestand und jetzt soll sein Resturlaub und die über viele Jahre gesammelten Überstunden ausgezahlt bekommen.
Für den Resturlaub würde ich Lohnart 223 wählen
Aber was mache ich mit den Überstunden? Bis März auszahlen geht nicht und den entsprechenden Monaten zuordnen auch nicht, da sie das Ergebnis aus vielen Jahren sind.
Wie verfahre ich hier und welche Lohnart nehme ich damit die Abzüge korrekt sind?
Schon mal danke im voraus.
LG
Steffi
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Steffi,
du könntest die Überstunden als Einmalbezug auszahlen. Hast du schon dieses Hilfedokument gesehen? 5303331 Mehrarbeitslohn / Überstunden (Beispiele für LODAS) - DATEV Hilfe-Center
Viele Grüße,
Anja
Liebe Anja,
demzufolge wäre die LA 877 zu nehmen und alles wäre fein.
Ich dachte als Einmalbezug geht das nur wenn man das bis März macht? Ich hab soviel gelesen, bin schon ganz durcheinander.
Wir rechnen Überstunden über mehrere Jahre als Einmalzahlung mit der SLA 877 ab. Damit werden diese als Einmalzahlung/Sonstiger Bezug berücksichtigt, aber trotzdem der Umlagen unterworfen. Bisher haben wir keine Beanstandungen gehabt.
Frage ist hier, ob die Fünftel-Regelung Anwendung findet.
Vielen Dank für eure Hilfe,
hab es so hinbekommen.😀
Liebe Grüße
Steffi