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Überstunden als Einmalbezug auszahlen kto 3890

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letzte Antwort am 08.09.2021 11:27:34 von lohnhilfe
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CLAUDIA3
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

 

ich hätte mal eine Frage.

 

Die gesammelten Überstunden werden über die Lohnart 3890 ausbezahlt. Liege ich da richtig?  Kann mir auch jmd sagen, über welche Lohnart dann die Zuschläge abgerechnet werden (Lohnart 1200 und 1300 kann ich ja bei gesammelten Überstunden und Zuschlag über das Jahr nicht verwenden)? Kann mir auch jemand helfen, welches FiBu-Konto ich dann anstoßen muss.

 

Danke für die Hilfe

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 8
4570 Mal angesehen

Hallo,
wenn der Arbeitgeber sich dafür entscheidet die angesammelten Überstunden aus Vereinfachungsgründen als Einmalbezug auszuzahlen ist die Verwendung der Lohnart 3890 korrekt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeitsentgelte noch im selben Kalenderjahr oder spätestens im März des Folgejahres ausbezahlt werden. 
Für die anfallenden Zuschläge gibt es keine eigene Lohnart die diese als Einmalbezug ausweist. Sie können die Lohnart 3890 auf eine neue Lohnartennummer kopieren und diese dann entsprechend umbenennen. 
Für die Standard-Lohnart 3890 ist der Faktorschlüssel Stundenlohn (ST01) hinterlegt. Sollte die Lohnart als Betragslohnart benötigt werden, ist die Lohnart über Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten auf eine freie Nummer (z. B. 3891) zu kopieren. Im Zuge des Kopierens, stellen Sie den Faktorschlüssel auf BT00 und setzen die Grundrechenformel auf Grundbetrag + Lohnveränderung. 


Informationen hierzu finden Sie in dem Dokument 1071690 Lohnarten für die Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen unter Punkt 3.4.

 

Wenn neue Lohnarten im Buchungsbeleg verbucht werden sollen, ist diesen beim Mandanten unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten das entsprechende Fibu-Konto zuzuordnen. 


Weiter Informationen dazu finden Sie in dem Dokument 1070226 Finanzbuchführung unter Punkt 2.5.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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bodensee
Allwissender
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Nachricht 3 von 8
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Ich arbeite nicht mit LuG  aber obacht bei der Verwendung einer Lohnart Einmalbezug, es ist wichtig das die Überstunden dann komplett verbeitragt werden.  Nur wenn in allen Monaten die KV und ggf.RV Grenze überschritten wird wäre es richtig wenn ein Teil SV -frei wäre. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
CLAUDIA3
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Hallo Herr Platz,

 

vielen Dank für die Antwort.

 

wenn sich die Überstunden über mehrere Jahre angesammelt haben, gibt es dann einen andere Lohnart, oder meinten Sie,  dass es gesetzlich generell bis März abgebaut sein sollte. Leider ist das bei uns in der Fa nicht der Fall. Die MA dürfen über einen längeren Zeitraum ansammeln...

 

Schönes WE

 

Gruß

 

Claudia Bayer

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 5 von 8
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Hallo Herr Eberhardt,

 

das ist in LuG genau die entsprechende Lohnart, mit Umlagenberechnung 🙂

LG
VM
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CLAUDIA3
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 8
4419 Mal angesehen

Hallo Herr Platz,

 

kann ich dann für die Zuschläge die Lohnart 1200 verwenden?

 

Danke für die Rückantwort im Voraus.

 

Gruß

 

Claudia Bayer

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TN
Fachmann
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Nachricht 7 von 8
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@Matthias_Platz 

"...Für die anfallenden Zuschläge gibt es keine eigene Lohnart die diese als Einmalbezug ausweist. Sie können die Lohnart 3890 auf eine neue Lohnartennummer kopieren und diese dann entsprechend umbenennen..."

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 8 von 8
4409 Mal angesehen

Hallo Frau Bayer,

 

da die 1200 nicht die jährliche sv-Grenze berücksichtigt, sollten Sie die 3890 auf eine weitere Nummer kopieren und analog zur 1200 die Lohnveränderung LV14 hinterlegen. Dann können Sie mit dieser neuen Lohnart die Zuschläge abrechnen.

LG
VM
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7
letzte Antwort am 08.09.2021 11:27:34 von lohnhilfe
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