Guten Tag,
ein Mandant hat einem Arbeitnehmer eine Tankkarte, welche über die Firma abgerechnet wurde, für die Bezahlung von Benzinkosten für seinen privaten PKW (also kein Firmenwagen!) überlassen. Über diesen Vorgang haben wir erst jetzt Kenntnis erhalten, seit erhalt der Tankkarte hat er für 3.244,45 € brutto getankt.
Ist es zulässig, das als Sachbezug mit dem Bruttowert 3.244,45 € über die Lohnabrechnung zu versteuern / verbeitragen? Bin mir da gerade etwas unsicher.
Hallo,
leider kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Meinem Verständnis nach müssten die jeweiligen Betankungen in jedem der Entstehungsmonate erfasst werden (eigentlich als Nettolohnhochrechnung) da ja sonst bei Erfassung des Gesamtbetrages leicht die BBMG überschritten werden kann, was mit Sicherheit ein Prüfungsergebnis nach sich zieht.
Die Frage ist über welchen Zeitraum ?
Was ist zwischen AG und AN vereinbart ? Tankgutschein ? wenn ja in welcher Höhe monatlich.
ERst wenn diese Infos da sind kann Ihnen hier geholfen werden.
Zuständig wäre für die Info ihr Steuerberater.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde kürzlich wegen übermäßiger Nutzung der Tankkarte fristlos gekündigt.
2 Tage zuvor habe ich eine Abmahnung wegen anderen Begründungen erhalten.
zur Sache der Tankkarte,
ich habe die Tankkarte von meinem Chef bekommen da ich 45km einfach von der Arbeitsstelle entfernt wohne.
der Chef ist auch ein guter Bekannter gewesen mit sehr freundschaftlichen Umgang miteinander.
zur Nutzung der Tankkarte gab es keinerlei Absprachen oder Begrenzungen.
vielmehr hieß es: ,,um dir keinen Nachteil aufgrund der Distanz kannst die Tankkarte nehmen.
so habe ich seit dem 01.07 die Karte genutzt, und bin noch nie wirtschaftlich (auch ohne Tankkarte) gefahren.
so kamen seit 01.07
Beträge zwischen 300-500 Euro im Monat zusammen.
ca. 2000 Kilometer monatlich bei ca 15l Durchschnitt. Ich denke dass es aufgrund meiner sehr zügigen Fahrweise eher 20l a 100 km auf der Autobahn waren.
Ich wurde nie ermahnt oder darauf eingesprochen.
Ist die fristlose Kündigung hier überhaupt rechtens?
es waren ja 7 Monate mit solch hohem Spritverbrauch.
ich denke dass der Verbrauch der Tankkarte nur ein Vorwand war mich der Firma zu entledigen. Da ich 2 Tage vor der fristlosen Kündigung ja eine Abmahnung wegen anderer Gründe bekommen habe.
wissen sie Rat?
vg
S.-A. Coester
Moin,
dies ist eine Angelegenheit, die sich nicht über ein Forum lösen lässt, da hier Einblick in die Unterlagen notwendig werden wird.
Sie sollten daher hierzu einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Bitte beachten Sie, dass hier für eine ggf. notwendige Kündigungsschutzklage Fristen beachtet werden müssen, so dass Sie den Kontakt zum Anwalt möglichst kurzfristig herstellen sollten.
Viele Grüße
Uwe Lutz