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Übernahme Studiengebühren eines Werkstudenten

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letzte Antwort am 02.10.2024 14:30:02 von H19B20s
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MilenaRoettger
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

ich habe folgenden Sachverhalt: 

 

Mandant (Arbeitgeber) stellt einen Mitarbeiter als Werkstudenten ein.

Voraussetzungen für einen Werkstudenten sind alle erfüllt. 

Mandant möchte einen Teil der Studienkosten übernehmen wie z.B. Unigebühren, Fahrtkosten zur Uni, Miete für das WG-Zimmer. 

 

Wie erfolgt die Abrechnung? Sind die Übernahmekosten als Arbeitslohn anzusehen (steuer- und sv-pflichtig), oder kann der Arbeitgeber diese als Nettobezug erstatten? 

 

Vielen Dank für eure Antworten. 

 

Viele Grüße
MR

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
872 Mal angesehen

Hallo,

 

 

bietet ein Arbeitgeber zusätzlich zur vereinbarten Gehaltszahlung (Sach-)Leistungen an, können Sie diese Leistungen als geldwerten Vorteil abrechnen.

 

Informationen dazu, wie Sie einen geldwerten Vorteil unter Berücksichtigung der 50 EUR-Freigrenze in Lohn und Gehalt erfassen, entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1006618 - Sachbezug und geldwerten Vorteil abrechnen - Lohn und Gehalt.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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H19B20s
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
326 Mal angesehen

@MilenaRoettger 

Wie ist der Fall ausgegangen? Habt ihr die Position LS/SV pflichtig abgerechnet? 🙂 VG

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letzte Antwort am 02.10.2024 14:30:02 von H19B20s
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