Hallo Zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Mandant (Arbeitgeber) stellt einen Mitarbeiter als Werkstudenten ein.
Voraussetzungen für einen Werkstudenten sind alle erfüllt.
Mandant möchte einen Teil der Studienkosten übernehmen wie z.B. Unigebühren, Fahrtkosten zur Uni, Miete für das WG-Zimmer.
Wie erfolgt die Abrechnung? Sind die Übernahmekosten als Arbeitslohn anzusehen (steuer- und sv-pflichtig), oder kann der Arbeitgeber diese als Nettobezug erstatten?
Vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße
MR
Hallo,
bietet ein Arbeitgeber zusätzlich zur vereinbarten Gehaltszahlung (Sach-)Leistungen an, können Sie diese Leistungen als geldwerten Vorteil abrechnen.
Informationen dazu, wie Sie einen geldwerten Vorteil unter Berücksichtigung der 50 EUR-Freigrenze in Lohn und Gehalt erfassen, entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1006618 - Sachbezug und geldwerten Vorteil abrechnen - Lohn und Gehalt.
Wie ist der Fall ausgegangen? Habt ihr die Position LS/SV pflichtig abgerechnet? 🙂 VG