Hallo,
um was für einen Betrag geht es da ca? Wer ist der Empfänger?
Grundsätzlich würde ich sagen, dass es sich um eine Art Sterbegeld/Versorgungsbezug handelt.
Gegebenenfalls könnte es auch als Geschenk mit 30% pauschal versteuert werden? Dies würde ich mit dem Finanzamt, Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle, vorher klären.
Arbeitgeber übernimmt für Witwe die gesamten Beerdigungskosten, in Höhe von ca. 2540,00€, da der verstorbene Arbeitnehmer 40 Jahre bei ihnen tätig war.
Dann würde ich bei meinen Einschätzungen bleiben. Klären Sie die mögliche Pauschalversteuerung mit dem Finanzamt. Wenn diese nicht möglich ist, dann von Netto auf Brutto hochrechnen als Versorgungsbezug mit den Daten der Witwe (in LexInform suchen nach Versorgungsbezug/Sterbegeld + LODAS).
Wenn Sie Info vom Finanzamt bekommen, wäre ich neugierig, wie die Antwort ist.
Sobald ich etwas in Erfahrung gebracht habe, melde ich mich!
Lösung lt. Finanzamt:
Es gibt verschiedene Lösungswege, der einfachste ist bei letzter Lohnabrechnung des verstorbenen Arbeitnehmers
abrechnen als sonstiger Bezug (Jahressteuertabelle)
Lösung lt. DRV:
SV-frei
Die Lösung des Finanzamts ist sicherlich unbürokratisch und praxisnah! Kann man so machen, wenn man es richtig verkauft und man hier den Verstorbenen bedenken will und nicht die Erbin (wobei Beerdigungskosten natürlich nicht beim Verstorbenen anfallen, sondern bei den Erben...).
Ansonsten wäre noch interessant zu wissen, ob die Witwe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat und wie ansonsten die steuerliche Situation der Witwe aussieht (klar, das weiß ein Arbeitgeber natürlich nicht immer und im Zweifel soll er es auch nicht erfahren). Denn sofern die Witwe keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat, könnte man den Bezug bei der Witwe im Ergebnis "steuerfrei" abrechnen - was steuerlich die günstigste Lösung ist -> weniger als Null geht nicht. Klar, per se ist er steuerpflichtig, aber bei 2.540 Euro p.a. fällt überhaupt keine Lohnsteuer an (spätestens bei Abgabe der Steuererklärung). Und ja, bei Sterbegeld möchte die SV nichts haben.
Generell zeigt aber dieses Thema, dass hier eigentlich die Einbindung eines Steuerberaters Sinn macht, der die komplette Geschichte kennt und einschätzen kann, wie die Befindlichkeiten der Beteiligten aussehen... Denn wie korrekt ausgeführt: es gibt da diverse Möglichkeiten.
Pragmatischer Lösungsansatz des Finanzamtes.
Aber wg. SV schwierig und eher falsch.
Wenn in 4 Jahren die SV BP kommt, und ggf. sie woanders arbeiten wird die Frage aufkommen - zu Recht-
warum eine SV freie Zahlung für den AN.
Das dieser bereits Tod war und daher nicht mehr arbeiten konnte und deswegen die Übernahme der Beerdigungskosten sv-frei ist weiss dann evtl. niemand mehr.
SV-frei wurde mir schriftlich durch SV-Prüferin bestätigt, dies wird in die AN-Akte gelegt.
Letzter Versuch: je nach Fallgestaltung gibt es verschiedene Lösungen, die zu unterschiedlichen Konsequenzen führen, diese Community hier wird das nicht vernünftig lösen können. Ich würde die Kontaktaufnahme zum Steuerberater empfehlen, um sicher zu sein.
Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege:
Sterbegeld ist SV-frei, weil es der Witwe für eine nicht selbst ausgeübte Beschäftigung ausgezahlt wird. Sterbegeld erhält somit die Erbin und nicht der Verstorbene. Dann ist eine Abrechnung für die Witwe zu erstellen und die steuerlich bestmögliche Regelung zu nutzen, die auch abhängig ist von den steuerlichen Verhältnissen der Witwe (steuerfrei ist der Bezug per se nicht, aber möglicherweise fällt Steuer tatsächlich in letzter Konsequenz nicht an).
Wenn Sie der Prüferin mitgeteilt haben, dass der AG der Witwe die Beerdigungskosten erstattet, dann ist das ganz klar Sterbegeld und sv-frei (= Lohnabrechnung auf Namen der Witwe). Logisch! Wenn aber der Sachverhalt anders geschildert wird bzw. bei einer späteren RV-Prüfung die prüfende Person tatsächlich einen abweichenden Sachverhalt erkennt, hilft das Schreiben der Kollegin im Zweifel nicht. Rechtswirkung ist damit jedenfalls nicht verbunden.
Die FA-Lösung ist eine komplett andere: das FA hat Ihnen letztlich gesagt, dass der Arbeitgeber so tun könnte, als wenn er dem Verstorbenen zu Lebzeiten Geld zukommen lassen möchte. Dann haben wir hier einen Einmalbezug ("Jahreslohnsteuertabelle") und die Witwe interessiert das Finanzamt nicht. Dann scheitert es i.S. SV daran, dass hier der Beschäftigte Geld für die von ihm ausgeübte Tätigkeit bezieht. Wie wir in dem Fall zur SV-Freiheit kommen können, ist mir ein Rätsel.
Die Übernahme von Beerdigungskosten durch private Arbeitgeber ist machbar, mir ist aber kein Fall bekannt, wo wir definitiv zu Steuerfreiheit UND Sozialversicherungsfreiheit kommen. Je nach Gestaltung ist es aber möglich, unter Umständen zu einem Ergebnis zu kommen, dass SV-Freiheit besteht und Steuer nicht anfällt.
Für Beamte gibt es hier eine Extra-Wurst. Wenn diese versterben und deren Arbeitgeber die reinen Beerdigungskosten übernimmt, dann ist das u.U. eine steuerfreie Beihilfe nach R 3.11 EStR (Zahlung nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 BeamtVG), die natürlich auch nicht der SV unterliegt.
Wer Zugriff darauf hat: Stichwort Sterbegeld, Lexikon für das Lohnbüro, Hüthig Jehle Rehm Verlagsgruppe bzw. Dok.-Nr. 5300474 via Elektronisches Wissen Lohn und Personal.