Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des Einrichtens für Überweisungen im Lohn.
Wir haben einen neuen Mandanten und dieser möchte seine Zahlungen gern über das Bankportal freigeben.
Dazu sind ja ein paar Voraussetzungen zu erfüllen.
Ich bin nun auf der Suche nach einem Dokument/Liste woraus ich erfahre welche Vorraussetzungen durch unseren Mandanten / die Bank und durch uns zu treffen sind.
Ich dachte es gab im Zuge der SEPA Umstellung mal etwas, leider kann ich nichts mehr finden.
EDIT: wir arbeiten mit Lohn und Gehalt und es betrifft die Apotheker&Ärztebank
MfG S. Godeck
Nachricht geändert durch Sabine Godeck
Hallo Frau Godeck,
Sie müssen hierfür im LODAS die Zahlungsverkehrs Auswertungen "200, 205, 210, 215 und 220" (je nachdem was benötigt wird) mit "DÜ an Institutionen" Schlüsseln. Dadurch werden die Zahlungsdateien, direkt an die Bank übermittelt. Der Mandant muss sich dann mit seiner Bank in Verbindung setzen, damit diese die Zahlungsdateien zukünftig im Online Banking bereitstellen und er hieraus die Zahlung tätigen kann.
Das klappt in der Regel sehr gut.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Niggemann
Sehr geehrter Herr Niggemann,
danke für Ihre Antwort.
Ich habe es soeben noch ergänzt, leider hatte ich es vergessen...
Wir arbeiten mit Lohn&Gehalt nicht mit LODAS.
Aber mit der Bank werde ich am Montag auf jeden Fall noch sprechen.
Danke
Mfg
Hallo Frau Godeck,
die Schlüsselung, die Sie im Programm Lohn und Gehalt vornehmen, ist in den
Mandantendaten | Bankverbindung | Register Zahlungserstellung | Übermittlungsweg:
Übermittlung SEPA-Überweisung ins RZ mit Freigabe über Begleitzettel/Bankportal
Dadurch werden die Daten vom DATEV-Rechenzentrum an das jeweilige Bank-Rechenzentrum weitergeleitet und können dort anhand der Vereinbarung, die der Mandant mit der Bank trifft, online freigegeben werden.
Viele Grüße
Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEV eG