Guten Tag,
ich habe folgenden Fall:
Der Arbeitnehmer erhält seit dem 10.04.2026 Übergangsgeld, die Reha-Maßnahme war am 20.04.2026 beendet.
Nun ist er vom 21.04.2026 bis 03.05.2026 krank geschrieben und ab dem 04.05.2026 bis 29.05.2026 wird eine stufenweise Eingliederung stattfinden.
Ist es korrekt, das ich bis 29.05.2026 Übergangsgeld geschlüsselt lasse? Oder fällt er ab dem 21.04.2026 in das Krankengeld?
Genau: Während einer Reha wird Übergangsgeld gezahlt. Ab 21.04.2026 tritt die Krankenkasse mit Krankengeld (oder Verletztengeld) auf den Plan.
VG