Liebe DATEV Community,
ich habe eine Mitarbeiterin ab 18.10.21 mit der Steuerklasse 1 angemeldet. Danach bekam ich vom Programm
eine Rückmeldung 552020103-1 "Für den Mitarbeiter wurden ELSTAM mit geändertem Meldebeginn 23.10.21
zurückgemeldet. Prüfen Sie, ob für den Zeitraum zwischen dem ursprüng. Meldebeginn und dem neuen Meldebeginn die Steuerklasse 6 angewendet werden muss".
Nach Absprache mit der Mitarbeiterin habe ich festgestellt, dass sie tatsächlich bei einem anderen AG mit der Steuerklasse 1 beschäftigt war und abgemeldet erst am 22.10.21 wurde. Also für die Zeit vom 18.10.21 bis zum 22.10.21 muss sie bei uns mit der Steuerklasse 6 angemeldet sein oder?
Im Dokument 1046760 Punkt 4.1.1. steht für diesen Fall: "Die Steuerklasse 6 erfassen Sie manuell unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte." Aber hier nimmt das Programm den ganzen Oktober also vom 18.10. bis 31.10.
Ich habe versucht zu machen, wie im Dokument 1070395 Punkt 3.9.1 "Anmeldung mit Kennzeichnung Haupt- statt Nebenarbeitgeber" steht und zwar ab 18.10. bis 22.10. als Neben AG und ab 23.10 als Haupt AG. Es war auch nicht erfolgreich. Bitte um die Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
in R39b.5 Absatz (1) LStR heißt es:
Der Lohnsteuerermittlung sind jeweils die Lohnsteuerabzugsmerkmale (>§ 39 EStG) zugrunde zu legen, die für den Tag gelten, an dem der Lohnzahlungszeitraum endet; dies gilt auch bei einem Wechsel des ersten Arbeitgebers (Hauptarbeitgeber) im Laufe des Lohnzahlungszeitraums.
Wenn Sie also monatlich das Entgelt zahlen, besteht m.E. kein Handlungsbedarf, da zum 31.10. (Ende des Lohnzahlungszeitraums) die zurückgemeldete Lohnsteuerklasse galt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen lieben Dank, Herr Lutz!