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Änderung der FIBU/des Buchungsbelegs aufgrund einer rückwirkenden Änderung der Kostenstelle

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letzte Antwort am 07.11.2025 09:52:41 von Gökhan_Aras
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GSJJonczyk
Beginner
Offline Online
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68 Mal angesehen

Hallo, wir haben eine Personalnummer (PNR) bei der in der letzten Gehaltsabrechnung eine falsche Kostenstelle hinterlegt war. Die Gehälter wurden ausgezahlt, der Buchungsbeleg wurde bereits erstellt und gebucht. Die Gehaltsdaten in der Finanzbuchhaltung (FIBU) sind also auf beiden Kostenstellen nicht korrekt.

 

Um eine manuelle Umbuchung zu vermeiden würden wir gerne die Gehaltsabrechnung für diese PNR noch einmal durchführen. Nach dem Sichten einiger Themen-Posts hier würde ich davon ausgehen, dass das folgende Vorgehen in DATEV möglich sein sollte und die Werte in den beiden betroffenen Kostenstellen automatisch korrigiert.

 

beabsichtigtes Vorgehen:

- rückwirkende Korrektur der Kostenstelle in Lohn-und-Gehalt/Stammdaten/Beschäftigung/Tätigkeit

- neue Lohnabrechnung ausschließlich für diese eine PNR für den bereits abgerechneten Abrechnungsmonat*

- Erstellung eines neuen Buchungsbelegs (dieser sollte ausschließlich Daten der betroffenen PNR beinhalten)

- Buchen des neuen Buchungsbelegs

 

*Ist hierfür ein "Löschen der Abrechnung" notwendig? oder reicht der Anstoß "Abrechnung" bei der PNR?

 

Ist dieses Vorgehen so korrekt um eine manuelle Umbuchung zu vermeiden? Oder gibt es eine andere, bessere Möglichkeit hierfür?

 

Gibt es Probleme aufgrund einer solchen erneuten Gehaltsabrechnung der PNR bzgl. Bankdaten, SV, Steuer?

Vielen Dank im Voraus.

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
30 Mal angesehen

Hallo,

 

den Buchungsbeleg lediglich für die wiederholte Lohnabrechnung des betroffenen Mitarbeiters zu erstellen, ist nicht möglich. Der Buchungsbeleg wird erst nach erfolgter Lohnabrechnung aller Mitarbeiter mit dem Monatsabschluss erstellt.

 

Das "Löschen der Abrechnung" geschieht automatisch mit der wiederholten Lohnabrechnung des Mitarbeiters. Sie können die Lohnabrechnung des Mitarbeiters entweder wiederholen oder Löschen und neu erstellen.


Sofern Sie bereits den Monatsabschluss des betroffenen Monats durchgeführt haben, setzen Sie den Monatsabschluss vor dem Wiederholen/ Löschen der Lohnabrechnung zurück.

Nach der korrigierten Lohnabrechnung wird der Buchungsbeleg mit dem erneuten Monatsabschluss korrigiert. Sie erhalten einen korrigierten Buchungsbeleg aller Mitarbeiter für den betroffenen Monat.


Alternativ können Sie den Buchungsbeleg auch bereits nach der Lohnabrechnung und vor dem Monatsabschluss manuell aktualisieren. Eine Anleitung hierfür finden Sie im Dokument . So haben Sie eine gewisse Kontrolle bevor der gesamte Monatsabschluss erneut durchgeführt wird.


Weitere Informationen zu Kostenstellen und Kostenträger finden Sie im Dokument 

 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.11.2025 09:52:41 von Gökhan_Aras
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