Hallo,
ich stehe auf dem Schlauch...Ich habe einen Mitarbeiter, der als Werkstudent angemeldet war.
Nun ist herausgekommen, dass er seit 10/22 als sv-pflichtiger MA hätte laufen müssen.
Ändere ich nun den Beitragsgruppenschlüssel ab 10/22 auf 1111, wird automatisch die Nachberechnung erstellt, mit der allerdings beim AN die SV-Beiträge ab 10/22 berechnet werden. Aber die darf ich ja nur für die letzten 3 Monate dem Arbeitnehmer aufbürden, alles davor müsste der Arbeitgeber komplett übernehmen. Wie erfasse ich das? Bzw wie kann ich die Nachberechnung ab 10/22 aushebeln?
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!
LG Jasmin
Aber die darf ich ja nur für die letzten 3 Monate dem Arbeitnehmer aufbürden, alles davor müsste der Arbeitgeber komplett übernehmen.
Zu Lohn und Gehalt kann ich leider nichts sagen, aber wusste der AG, dass er kein Werkstudent mehr ist? Wurde es nur Ihnen nicht mitgeteilt oder hat der AN es nicht mitgeteilt?
Wenn der AN vorsätzlich dies nicht mitgeteilt hat, würde ich auch die Kosten auf bürden. Also nichts mit 3 Monatsfrist. Außerdem wurde ich dem AG dazu raten sich rechtlich beraten zu lassen, ob die AG-Kosten dem AN wegen Vorsätzlichkeit auferlegt werden kann.
Hallo, der Arbeitnehmer hat es rechtzeitig angezeigt, die Durchstellung hat dann nicht funktioniert, also ein Rückgriff geht nicht, ich muss die Regel mit den 3 Monaten schon beachten. Ich frage mich eben, wie das umsetzbar ist. Es geht ja nicht um eine individuelle Lohnart die ich anlegen und entsprechend belegen kann, der Beitragsgruppenschlüssel ändert ja automatisch die SV Berechnung und hier kann ich ja händisch meines Wissens nichts dagegensetzen...
Hallo,
dieser Sachverhalt kann nach meinem Empfinden nur "zu Fuß" erledigt werden.
1. Die Gehaltsabrechnungen sind zu korrigieren und Probeabrechnungen sind zu erstellen.
2. Anhand der Probeabrechnungen ist ersichtlich, welche SV-Abzüge nun eigentlich von Mitarbeiter zu zahlen gewesen wären.
3. Diese Beträge, die eigentlich vom Mitarbeiter zu zahlen gewesen wären, würde ich nun addieren und im Rahmen der Nachberechnungen als Nettobezug erfassen.
4. Die Abführung der SV-Beiträge an die Krankenkasse erfolgt durch den Arbeitgeber; ganz "normal".
Somit sind die Abrechnungen korrekt und die Belastung des Mitarbeiters verhindert worden.
Vielleicht aber haben Arbeitgeber und Mitarbeiter ein so gutes Verhältnis, dass der Mitarbeiter hier nicht den "Fuß stehenlässt" und sich bereiterklärt, die Beträge doch selbst zu übernehmen. Zwar hat der Mitarbeiter das Recht, dies abzulehnen; er muss dieses Recht aber ja nicht zwangsweise ausüben. Das kommt eben ganz auf den Einzelfall an; miteinander sprechen hilft da manchmal enorm weiter.
Viele Grüße und einen schönen Tag.