Guten Morgen 🙂
Ich habe eine Frage an euch.
Minijobber wurde zum 01.07.2021 befristet bis 31.07.2021 eingestellt.
Gaststätte - Sofortmeldepflichtig.
An- und Abmeldung wurde im gleichen Monat erstellt und versandt.
Jetzt soll der Vertrag bis 31.08.2021 verlängert werden.
Reicht es aus das Austrittsdatum zu korrigieren und den August abzurechnen, sodass die An-und Abmeldung aus Juli storniert wird, neu angemeldet wird zum 01.07.2021 und abgemeldet zum 31.08.2021?
Oder muss ich noch mehr Einstellungen/Eintragungen vornehmen?
Ich arbeite mit Datev Lohn und Gehalt.
Liebe Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Vielen lieben Dank!
Liebe Grüße
Eine Frage hab ich noch. 🙂
Die Sofortmeldung aus Juli bleibt bestehen und muss für August nicht nochmal separat gemacht werden oder? Ich hatte leidernoch keinen Mandanten der Sofortmeldepflichtig ist.
(Also sollte jetzt nichts passieren bei einer Kontrolle)
Hallo,
in diesem Fall wird durch die neue Lohnabrechnung ohne Austrittsdatum eine DEÜV-Anmeldung mit dem Abgabegrund 10 und 30 erstellt.
Zudem wird die gleichzeitige An-/Abmeldung mit dem Abgabegrund 40 storniert.
Ein separater Handlungsschritt bezüglich der erstellten Sofortmeldung ist nicht notwendig.
Vielen Dank!