Ich finde nirgends ein Hinweis wie mit Schülern (Gymnasium 16 bis 19 Jahre alt) zu verfahren ist, die im Minijob arbeiten. Mein Mandant hat 6 Schüler als Minijobber.
Zählen sie wie Studenten die zu hause wohnen ??
Ohne Pauschalversteuerung würde Stkl. "I" zur Anwendung kommen.
1. Dienstverhältnis wäre es auch oder zählt die Schule als 1.Dienstverhälnis ?
Ich bin ratlos ....
Hallo,
kleine Gegenfrage, zählt bei der Hausfrau/Hausmann der eigene private Haushalt auch als erster Arbeitgeber?😉
Jeder Minijobber mit Erklärung, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt, hat Anspruch. Von offensichtlichen falschen Erklärungen sehe ich jetzt mal ab.
Viele Grüße
T. Reich
… und auch stelle ich mir die Frage ob
bei Schülern
wie auch bei Studenten
deren Haupttätigkeit AKa erster Arbeitgeber nicht die Schule ist …?
@steuerlotse schrieb:… und auch stelle ich mir die Frage ob
bei Schülern
wie auch bei Studenten
deren Haupttätigkeit AKa erster Arbeitgeber nicht die Schule ist …?
Also, ich habe zu meiner Zeit kein Entgelt dafür bekommen, dass ich zur Schule gegangen bin...
Es geht um Beschäftigungen - oder nach dem Einkommensteuerrecht gesagt um Einkünfte nach § 19 EStG.