abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
Hinweis:
Inhalte im Archiv stehen nur lesend zur Verfügung.

Schüler und Energiekostenpauschale

3
letzte Antwort am 23.07.2022 11:29:30 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
pfeicl
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
603 Mal angesehen

Ich finde nirgends ein Hinweis wie mit Schülern (Gymnasium 16 bis 19 Jahre alt) zu verfahren ist, die im Minijob arbeiten. Mein Mandant hat 6 Schüler als Minijobber.
Zählen sie wie Studenten die zu hause wohnen ?? 
Ohne Pauschalversteuerung würde Stkl. "I" zur Anwendung kommen.
1. Dienstverhältnis wäre es auch oder zählt die Schule als 1.Dienstverhälnis ?

 

Ich bin ratlos .... 

 

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 4
590 Mal angesehen

Hallo,

 

kleine Gegenfrage, zählt bei der Hausfrau/Hausmann der eigene private Haushalt auch als erster Arbeitgeber?😉

 

Jeder Minijobber mit Erklärung, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt, hat Anspruch. Von offensichtlichen falschen Erklärungen sehe ich jetzt mal ab.

 

Viele Grüße

T. Reich

steuerlotse
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
533 Mal angesehen

… und auch stelle ich mir die Frage ob

bei Schülern

wie auch bei Studenten

 

deren Haupttätigkeit AKa erster Arbeitgeber nicht die Schule ist …?

 

0 Kudos
Uwe_Lutz
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 4 von 4
498 Mal angesehen

@steuerlotse  schrieb:

… und auch stelle ich mir die Frage ob

bei Schülern

wie auch bei Studenten

 

deren Haupttätigkeit AKa erster Arbeitgeber nicht die Schule ist …?

 


Also, ich habe zu meiner Zeit kein Entgelt dafür bekommen, dass ich zur Schule gegangen bin...

 

 

Es geht um Beschäftigungen - oder nach dem Einkommensteuerrecht gesagt um Einkünfte nach § 19 EStG.

3
letzte Antwort am 23.07.2022 11:29:30 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage