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Rückzahlung von EEG an die Krankenkassen richtig abrechnen

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letzte Antwort am 22.08.2022 12:16:11 von Jacqueline_Schön
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Itty88
Beginner
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Hallo zusammen!

 

Ich benötige bei einem Thema Hilfe das wir bis dato so noch nicht hatten:

 

Die Krankenkasse ist bei einem unserer Mitarbeiter in Vorleistung mit den EEL gegangen, da wir die Lohnfortzahlung aus Gründen berechtigtem Zweifels verweigert haben.

 

Jetzt wurde gerichtlich ein Vergleich geschlossen, wir leisten die ausstehende Lohnfortzahlung an den Mitarbeiter, ziehen hierbei jedoch den Betrag mit welchem die Krankenkasse in Vorleistung gegangen ist ab.

 

Der Mitarbeiter soll also nur die Differenz zwischen EEL und Lohnfortzahlung erhalten.

 

Wie kann ich dies korrekt abrechnen? Die genauen Zahlen in welcher Höhe EEL geflossen sind liegen vor.

 

Vielen Dank!

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 6
346 Mal angesehen

Moin,

 

einfach einen freien Nettoabzug mit "Verr.Krankengeld" (oder so ähnlich) betexten und als Nettoabzug kürzen.

 

Evtl. hieraus gleich die Überweisung an die Krankenkasse erstellen (sofern nicht bereits anderweitig bezahlt).

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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Itty88
Beginner
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Nachricht 3 von 6
322 Mal angesehen

Vielen Dank! Das klappt so.

 

Eine Frage zu der individuellen Überweisung:

 

Der MA ist im April ausgeschieden. D.h. die ganzen Nachberechnungen und der Nettoabzug laufen auf der Aprilabrechnung zusammen. Muss ich die individuelle Überweisung im aktuellen Abrechnungsmonat erstellen oder zurückgehen auf April?

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 6
266 Mal angesehen

Hallo,


wenn Sie den Nettoabzug im Monat 04/2022 nachberechnen, muss auch die individuelle Überweisung bereits rückwirkend im Monat April eingerichtet werden.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Kathleen7
Beginner
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Nachricht 5 von 6
210 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich habe eine Frage zur "individuellen Überweisung": Wo genau kann ich diese einrichten. Ich habe auch einen ähnlichen Vorgang, bei welchem die von der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit geleisteten Zahlungen an den Arbeitnehmer über den Nettoabzug einbehalten werden. Ich würde jeweils für die Krankenkasse und der Agentur für Arbeit einen Nettoabzug anlegen, so dass man das auseinanderhalten kann. Ich muss rückwirkend zu März 2022 die Abrechnungen erstellen.

 

Beste Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 6
160 Mal angesehen

Hallo,


in unserem Hilfe-Dokument: Individuelle Überweisungen erhalten Sie alle Informationen wie Sie eine Individuelle Überweisung in LODAS anlegen. 

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.08.2022 12:16:11 von Jacqueline_Schön
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