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letzte Antwort am 31.01.2022 07:52:06 von renek
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Muffel
Beginner
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Nachricht 1 von 6
1056 Mal angesehen

Hallöchen,

Ich habe einen ungeimpften AN, der in Quarantäne muss. Er selber ist Corona positiv, aber ohne Symptome. Deshalb auch keine AU, da kein Arztbesuch.

Muss der AG Lohn zahlen?

Wenn ja  kann ich Erstattung bei LVR beantragen?

Bei KK wohl nicht, da keine AU.

Oder muss der AN Urlaub nehmen für diese Zeit?

 

AK48599
Einsteiger
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Nachricht 2 von 6
1003 Mal angesehen

Hallo Muffel.

 

seit November haben ungeimpfte Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen nach dem IFSG mehr. In einigen Bundesländern ist diese Regelung schon früher eingetreten.  Da er nicht krankgeschrieben ist, hat er auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen Krankheit. Krankenkassen akzeptieren meist nur 3 Tage Krankheit ohne Krankschreibung. Es ist zu prüfen , ob er einen Anspruch auf Lohnfortzahlung gemäß §616 BGB hat. Wenn nicht, könnte er die unbezahlte Fehlzeit durch Überstundenabbau oder durch  Urlaub ausgleichen. Natürlich kann der Arbeitgeber den Lohn freiwillig weiterzahlen, aber er bekommt von keiner Seite die Kosten erstattet. 

 

Gruß

AK

CVolz
Erfahrener
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Nachricht 3 von 6
959 Mal angesehen

Hallo,  das ist so nicht richtig! Mindestens in Hessen ist es so, dass es nur dann für Ungeimpfte keine Entschädigung mehr gibt,  wenn durch die Impfung die Quarantäne hätte vermieden werden können.  Bei Eigeninfektion fällt aber definitiv Quarantäne an, da ist der Impfstatus gar nicht relevant. 

In welchem Bundesland sitzt das betreffende Unternehmen?

 

Muffel: eine aussagekräftigere Überschrift wäre hilfreich / sinnvoll 😉

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AK48599
Einsteiger
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Nachricht 4 von 6
937 Mal angesehen

Hallo CVolz,

 

bei den FAQ  des Bundesministeriums für Gesundheit steht unter Punkt 2 und 3 etwas anderes .  Dort wird kein Unterschied gemacht, ob er Quarantäne als Kontaktperson hat oder ob  Quarantäne als Infizierter hat.   Die allgemeine Impfempfehlung gibt es landesweit und er hat eine Quarantäne-Anordnung bekommen.  Da er nicht arbeitsunfähig geschrieben ist, hat er auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. 

 

Gruß
AK

CVolz
Erfahrener
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Nachricht 5 von 6
917 Mal angesehen

Hallo AK,

 

in Hessen (siehe  Seite 6, https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/Hinweise%20zur%20Zahlung%20von%20Verdienstausfallentsch%C3%A4digung-Stand%20vom%2025.01.2022.pdf) erhalten ungeimpfte Infizierte die Entschädigung.  Daher der Hinweis.  Mitunter gilt dies auch in anderen Bundesländern. 

 

Viele Grüße!

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renek
Meister
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Nachricht 6 von 6
880 Mal angesehen

Und weil das ein schönes Streitthema ist:

 

1. Das sollte nicht der StB entscheiden, sondern der Arbeitsrechtler,

 

2. Arbeitgeber können durchaus sagen das sie trotzdem zahlen,

 

3. Der AN hat aktuell Rechtsanspruch auf Homeoffice, sofern dies möglich ist! Wenn der AG dies aus nicht ausreichend begründeten Argumenten ablehnt hat der AN Anspruch auf Fortzahlung.

 

 

Es ist eine solch undurchsichtige Sache geworden, dass es immer eine Einzelfallentscheidung ist! Hier ohne Vertragsdaten zu fragen bringt absolut gar nichts!

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letzte Antwort am 31.01.2022 07:52:06 von renek
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