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Energiepreispauschale

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letzte Antwort am 13.10.2022 15:42:20 von Sabrina_Simmerlein
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Basia__
Beginner
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Hallo Zusammen,

 

ich habe eine Frage, wie verhält es sich wenn die Lohnabrechnung zum 15.09 erstellt wurde. Es gibt neue AN die nach der Abrechnung agefagen haben. Muss ich die EPP nachzahlen in Oktober ?

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pogo
Experte
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Nachricht 2 von 3
170 Mal angesehen

Nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis bereits am 1.9. bestand und du nur keine Kenntnis davon hattest.

 

Lag der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses nach dem 1.9., muss der Arbeitgeber keine EPP zahlen.

DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Hallo Community,


wird der Mitarbeiter rückwirkend im September angelegt, erfolgt mit der Oktober-Abrechnung eine Nachberechnung auf September mit der Auszahlung der EPP.

Bitte beachten Sie hierfür die notwendigen Voraussetzungen im Dokument 1024623 .

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.10.2022 15:42:20 von Sabrina_Simmerlein
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